Hi zusammen,
üblicherweise trage ich als freiberufliche Journalistin in der USStVA Vorsteuerbeträge nach dem allgemeinen Durchschnittssatz von 4,8 % unter der Kennzahl 63 ein (§§ 23 und 23a UStG).
Im aktuellen Formular, 4. Quartal 2020, muss ich unter der Kennzahl 36 meine Vorsteuer von 5 % (sonst 7 %) ja selbst berechnen und eintragen.
Weiß jemand, ob ich die 4,8 % nun in 36 eintragen muss? Und was müsste ich dann in abziehbare Vorsteuerbeträge eintragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe.![Lächeln](https://forum.elster.de/anwenderforum/core/images/smilies/smile.png)
Schöne Grüße
Sandra
üblicherweise trage ich als freiberufliche Journalistin in der USStVA Vorsteuerbeträge nach dem allgemeinen Durchschnittssatz von 4,8 % unter der Kennzahl 63 ein (§§ 23 und 23a UStG).
Im aktuellen Formular, 4. Quartal 2020, muss ich unter der Kennzahl 36 meine Vorsteuer von 5 % (sonst 7 %) ja selbst berechnen und eintragen.
Weiß jemand, ob ich die 4,8 % nun in 36 eintragen muss? Und was müsste ich dann in abziehbare Vorsteuerbeträge eintragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
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Sandra
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