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Austritt aus der Kirche

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    Austritt aus der Kirche

    Hallo, ich da eine Frage die sich hoffentlich schnell beantworten lässt.

    Ich war von Januar bis August 2020 arbeitslos (ALG2). Seit September bin ich normaler Angestellter.
    Eigentlich ist meine Steuererklärung denkbar einfach, da ich keinerlei Vermögen, Anlagen, oder sonstige Einkommen habe.
    Allerdings bin ich im August 2020 (ein Monat vor Arbeitsbeginn) aus der Kirche ausgetreten.
    Habe also im Hauptvordruck bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit"bei Religion "Keine Angabe" gewählt und dann unter "Sonstige Angaben und Anträge" bei 10 alles richtig eingetragen.
    Aber wird mir so dann nicht für Januar bis August Kirchensteuer zugerechnet?
    Oder könnte ich bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" einfach "nicht kirchensteuerpflichtig" eintragen? Das wäre zwar nicht wahr, aber die Rechnung würde stimmen. Andererseits will ich natürlich keine falschen Angaben machen.

    Vielen Dank schon einmal für's Lesen. Hoffe jemand kann helfen.

    #2
    Du schreibst hier im Unterforum der Windowssoftware ElsterFormular. Das Programm wird für 2020 nicht mehr angeboten.

    Womit erstellst du die Erklärung 2020 ? Ich nehme an, mit der Webanwendung Mein ELSTER.

    Dem Finanzamt ist normalerweise bekannt, wann du aus der Kirche ausgetreten bist. Meines Erachtens ist es zutreffend, die Angaben so zu machen,

    wie du das jetzt gemacht hast. Auf Seite 1 des Hauptvordrucks Nicht kirchensteuerpflichtig auszuwählen, wäre falsch, dort steht Ganzjährig

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mist, hast recht, sollte natürlich bei Mein ELSTER stehen.
      Und danke für deine Antwort.

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        #4
        Hallo,

        Aber wird mir so dann nicht für Januar bis August Kirchensteuer zugerechnet?
        Ja, so wird es sein, und das ist auch korrekt so.

        Du wirst 9%* mal 7/12 oder 8/12** von der Einkommensteuer als Kirchensteuer zahlen müssen.

        *Süddeutschland: 8%
        **je nach Bundesland ist das etwas unterschiedlich


        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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