Hallo, ich da eine Frage die sich hoffentlich schnell beantworten lässt.
Ich war von Januar bis August 2020 arbeitslos (ALG2). Seit September bin ich normaler Angestellter.
Eigentlich ist meine Steuererklärung denkbar einfach, da ich keinerlei Vermögen, Anlagen, oder sonstige Einkommen habe.
Allerdings bin ich im August 2020 (ein Monat vor Arbeitsbeginn) aus der Kirche ausgetreten.
Habe also im Hauptvordruck bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit"bei Religion "Keine Angabe" gewählt und dann unter "Sonstige Angaben und Anträge" bei 10 alles richtig eingetragen.
Aber wird mir so dann nicht für Januar bis August Kirchensteuer zugerechnet?
Oder könnte ich bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" einfach "nicht kirchensteuerpflichtig" eintragen? Das wäre zwar nicht wahr, aber die Rechnung würde stimmen. Andererseits will ich natürlich keine falschen Angaben machen.
Vielen Dank schon einmal für's Lesen. Hoffe jemand kann helfen.
Ich war von Januar bis August 2020 arbeitslos (ALG2). Seit September bin ich normaler Angestellter.
Eigentlich ist meine Steuererklärung denkbar einfach, da ich keinerlei Vermögen, Anlagen, oder sonstige Einkommen habe.
Allerdings bin ich im August 2020 (ein Monat vor Arbeitsbeginn) aus der Kirche ausgetreten.
Habe also im Hauptvordruck bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit"bei Religion "Keine Angabe" gewählt und dann unter "Sonstige Angaben und Anträge" bei 10 alles richtig eingetragen.
Aber wird mir so dann nicht für Januar bis August Kirchensteuer zugerechnet?
Oder könnte ich bei "Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" einfach "nicht kirchensteuerpflichtig" eintragen? Das wäre zwar nicht wahr, aber die Rechnung würde stimmen. Andererseits will ich natürlich keine falschen Angaben machen.
Vielen Dank schon einmal für's Lesen. Hoffe jemand kann helfen.
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