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Getrennter Account für Ehepartner

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    Getrennter Account für Ehepartner

    Hallo,

    ich bin schon seit langer Zeit selbständig und mache alles über die Elster Webanwendung.

    Erst seit 2020 ist auch meine Frau selbständig; das Formular zur Anmeldung haben wir noch über meinen Account gemacht.

    Für die Steuererklärung kommt nun aber dann ja für sie hinzu: EÜR, Anlage S. (Kleinunternehmen ohne Ust)

    Irgendwie finde ich es komisch, wenn nur ICH für IHR Unternehmen IHRE Formulare ausfülle. Ich kenne ihre Bücher gar nicht so genau, kriege nur natürlich nebenbei ein bisschen was mit. Andererseits ist es dann auch wieder eine gemeinsame Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung.

    Wie läuft das? Kriegt sie einen eigenen Account? Und wie kriegt man dann ihr EÜR und S aus einem ganz anderen Account in die gemeinsame Erklärung?

    Danke!

    #2
    Mit dem Account wird nur der Datenlieferer gekennzeichnet, der häufig u.a. vielleicht auch seine eigene Steuererklärung erstellt. Anders herum ausgedrückt: Ob sie sich einen eigenen Account besorgt und dann ihre eigenen Steuererklärungen und / oder Deine und / oder Eure einreicht oder ob das über Deinen Account geht, das entscheidet Ihr.

    Zur letzten Frage: Gar nicht, geht nicht, personelles Eintippen ist angesagt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zur letzten Frage: Gar nicht, geht nicht, personelles Eintippen ist angesagt.
      Naja, die EÜR sollte man über eine Supportanfrage schon in ein anderes Konto transferieren können. Bringt aber nichts!

      Die Einkommensteuererklärung muss bei einer Zusammenveranlagung mit allen Anlagen für beide Ehegatten übermittelt werden,

      also auch mit der Anlage S.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Antworten!

        Finde ich höchst befremdlich. Als ob mir irgendwie die Rolle als "Chef", "Buchhalter", "Patriarch" oder sonstwas für ein Unternehmen aufgedrückt wird, mit dem ich NICHTS zu tun habe, die Bücher nicht kenne, gar nichts. Wie soll das in der Praxis ablaufen? Gemeinsames Passwort?

        Und z. B. eine frische Kleinkünstlerin mit ihrem ersten 500 € Jahresumsatz fummelt dann zwischen Formularen einer 30 Jahre alten Zahnarztpraxis mit 1,5 Mio Jahresumsatz rum? (Beispiel, nicht mein Szenario.)

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          #5
          Finde ich höchst befremdlich.
          Wenn Ehegatten sich für eine Einzelveranlagung entscheiden, kann jeder seine steuerlichen Angelegenheiten für sich behalten.

          Bei einer Zusammenveranlagung gilt folgendes:

          Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

          Das funktioniert ohne Offenlegung der steuerlichen Verhältnisse nun mal nicht !Es ergeht ja auch nur ein Steuerbescheid !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar - danke für die freundliche Hilfe, Charlie & Picard!

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