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    Sterbedatum eintragen

    Wo trägt man das Sterbedatum ein. Kann ich bei MeinElster nicht finden.

    #2
    Hallo,

    Hauptvordruck, Seite 1, Zeile 17

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      In Zeile 17 des Hauptvordrucks kann man verwitwet seit dem eintragen, das ist richtig.

      Ein Sterbedatum des Steuerpflichtigen muss überhaupt nicht eingetragen werden. Ich schreibe es in der Regel beim Namen oder Vornamen

      dazu, je nachdem, wo mehr Platz dafür ist. Das muss man aber nicht, das Finanzamt wird vom Tod eines Steuerpflichtigen automatisch unterrichtet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich schreibe es in der Regel beim Namen oder Vornamen

        dazu, je nachdem, wo mehr Platz dafür ist. Das muss man aber nicht, das Finanzamt wird vom Tod eines Steuerpflichtigen automatisch unterrichtet.
        Nicht wirklich, die Unterrichtung erfolgt nicht. Daher ist die Eintragungsvariante wie von Charlie24 beschrieben oder noch besser im Hauptbogen bei "eränzende Angaben zur Steuererklärung" sicherlich nicht verkehrt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Nicht wirklich, die Unterrichtung erfolgt nicht.
          Ich war bisher der Meinung, das Finanzamt würde über eine Änderung des Status bei den Adressdaten automatisch informiert.

          Das Feld Ergänzende Angaben zur Steuererklärung gibt es m. W. erst seit 2017. Meine letzten Sterbefälle betrafen das Jahr 2016 und da habe ich

          das noch so gemacht, wie oben beschrieben. Der Eintrag bei Ergänzende Angaben ist sicher vorzuziehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Selbst wenn das Finanzamt die Info bekäme, löst das aber nicht das Problem, dass das Finanzamt ohne weitere Infos nicht weiß, wer Erbe geworden ist und wohin damit der Bescheid zu versenden ist und wer das Geld zu bekommen hat. Das Märchen, dass der / die hinterbliebene Ehegatte / Ehegattin immer Alleinerbe / Alleinerbin ist, hält sich ja hartnäckig, selbst wenn Kinder da sind.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Wohin der Bescheid zu versenden ist, kann man ja in die Erklärung reinschreiben. Bei einer Erbengemeinschaft mit mehreren Beteiligten reicht man

              sinnvollerweise eine schriftliche Vollmacht für einen der Beteiligten ein. Wenn es nur einen Erben gibt, sollte der Erbschein oder die Eröffnungsniederschrift

              des Nachlassgerichts genügen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                OK, danke. Es geht um einen alleinstehenden Steuerpflichtigen. Ich habe das Datum bei den ergänzenden Angaben eingetragen.
                MfG Pet 1

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