Wo trägt man das Sterbedatum ein. Kann ich bei MeinElster nicht finden.
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Keine Ankündigung bisher.
Sterbedatum eintragen
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In Zeile 17 des Hauptvordrucks kann man verwitwet seit dem eintragen, das ist richtig.
Ein Sterbedatum des Steuerpflichtigen muss überhaupt nicht eingetragen werden. Ich schreibe es in der Regel beim Namen oder Vornamen
dazu, je nachdem, wo mehr Platz dafür ist. Das muss man aber nicht, das Finanzamt wird vom Tod eines Steuerpflichtigen automatisch unterrichtet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch schreibe es in der Regel beim Namen oder Vornamen
dazu, je nachdem, wo mehr Platz dafür ist. Das muss man aber nicht, das Finanzamt wird vom Tod eines Steuerpflichtigen automatisch unterrichtet.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Nicht wirklich, die Unterrichtung erfolgt nicht.
Das Feld Ergänzende Angaben zur Steuererklärung gibt es m. W. erst seit 2017. Meine letzten Sterbefälle betrafen das Jahr 2016 und da habe ich
das noch so gemacht, wie oben beschrieben. Der Eintrag bei Ergänzende Angaben ist sicher vorzuziehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Selbst wenn das Finanzamt die Info bekäme, löst das aber nicht das Problem, dass das Finanzamt ohne weitere Infos nicht weiß, wer Erbe geworden ist und wohin damit der Bescheid zu versenden ist und wer das Geld zu bekommen hat. Das Märchen, dass der / die hinterbliebene Ehegatte / Ehegattin immer Alleinerbe / Alleinerbin ist, hält sich ja hartnäckig, selbst wenn Kinder da sind.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Wohin der Bescheid zu versenden ist, kann man ja in die Erklärung reinschreiben. Bei einer Erbengemeinschaft mit mehreren Beteiligten reicht man
sinnvollerweise eine schriftliche Vollmacht für einen der Beteiligten ein. Wenn es nur einen Erben gibt, sollte der Erbschein oder die Eröffnungsniederschrift
des Nachlassgerichts genügen.Freundliche Grüße
Charlie24
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