Steuerberaterkosten

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  • elde
    Neuer Benutzer
    • 12.01.2021
    • 22

    #1

    Steuerberaterkosten

    Hallo.
    Darf ich Steuerberaterkosten bei EÜR mit Mwst absetzen? oder muss ich netto absetzen?
    mit freundlichen Grusse
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wie machst Du das denn mit anderen Kosten? Grundsätzlich mindert die Umsatzsteuer doch den Gewinn.

    Kommentar

    • elde
      Neuer Benutzer
      • 12.01.2021
      • 22

      #3
      herzlichen Dank!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erklärt generell Nettobeträge. Steht doch auch bei den Erläuterungen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • elde
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2021
          • 22

          #5
          Danke Charlie24
          was ist Vorsteuerabzug ? we ist da zu berechtigt?

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Hallo elde,

            du bist doch Unternehmer und wenn du dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, kannst du die Umsatzsteuer aus Rechnungen die du bekommt als Vorsteuer abziehen und minderst dadurch deine eigene Zahllast der Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen, die du abführen musst.

            Tschüß

            Kommentar

            • elde
              Neuer Benutzer
              • 12.01.2021
              • 22

              #7
              Achsoo.
              Ich bin noch Kleinunternehmer.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #8
                Dann gibst du die Steuerberaterkosten brutto, also mit Umsatzsteuer an. Absetzbar sind nur die Kosten für die Gewinnermittlung
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • elde
                  Neuer Benutzer
                  • 12.01.2021
                  • 22

                  #9
                  Vielen Dank!!

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erklärt generell Nettobeträge
                    Das stimmt. Aber die darauf entfallenden Steuern werden ebenfalls als Ausgaben erklärt, wenn auch in einer anderen Zeile.

                    Kommentar

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