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Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erklärt generell Nettobeträge. Steht doch auch bei den Erläuterungen!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
du bist doch Unternehmer und wenn du dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, kannst du die Umsatzsteuer aus Rechnungen die du bekommt als Vorsteuer abziehen und minderst dadurch deine eigene Zahllast der Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen, die du abführen musst.
Dann gibst du die Steuerberaterkosten brutto, also mit Umsatzsteuer an. Absetzbar sind nur die Kosten für die Gewinnermittlung
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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