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Umsatzsteuer 16%

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    Umsatzsteuer 16%

    Ich möchte meine Umsatzsteuererklärung abgeben. Habe meine Umsätze zwischen 1.07.2020 und 31.12.2020 unter "andere Steuersätze" eingetragen. Das Programm prüft deshalb auf Fehler, weil nicht seimn kann, das nicht sein darf. Und nun? Muss ich jetzt falsche Beträge einsetzen, damit mich die Prüfroutine durchlässt.

    #2
    Hallo,

    hast du den Betrag der Umsatzsteuer eingetragen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja, es war ja kein Steuersatz vorgegeben.

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        #4
        Zitat von walgang Beitrag anzeigen
        Ja, es war ja kein Steuersatz vorgegeben.
        Wie lautet die Fehlermeldung genau ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das dauert jetzt einen kleinen Moment, weil ich mich schon ausgeogged habe. Bis Gleich
          Gruß Walgang

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            #6
            Wortlaut der Fehlermeldung:
            Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
            Ging doch schneller als ich dachte.

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              #7
              Bist du Kleinunternehmer oder nicht ? Wenn nicht, darfst du auf Seite 3 in den Zeilen 33 und 34 keine Angaben machen, auch keine 0-Einträge.

              Wenn doch, darfst du auf Seite 4 keine Umsätze zu anderen Steuersätzen erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                bin Kleinunternehmer, genauer, betreibe eine Photovoltaig-Anlage.
                Ok, das hab ich auch so verstanden, aber wo erkläre ich meine Umsätze für die Zeit zwischen 1.7.20 und 31.12.20 (corona-rabatt 16%)?

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                  #9
                  Die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen votieren für die Regelbesteuerung, um die Vorsteuer für die Anschaffung der Anlage ziehen zu können.

                  Wenn du wirklich Kleinunternehmer bist, gibt es außer den Zeilen 33 und 34 und ein paar Nullen am Ende der Erklärung nichts einzutragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich gebe seit 2010 Umsattzsteuererklärungen ab und musste immer auf Seite 4 Punkt 38 ausfüllen. Nur es gab noch nie Corona und 16%. Wenn ich meine kompletten Umsätze in Punkt 38 eintrage führ dies zu einer unkorrekten Berechnung der Umsatzsteuer. Wenn ich in punkt 38 "0" setze bekomme ich folgende Fehlermeldung:

                    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

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                      #11
                      Nochmal: wenn Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann darfst Du die Zeilen 33 und 34 nicht ausfüllen!

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                        #12
                        Hallo Charly24 und L.E.Fant,
                        Danke für den Tip, das schien mir zu einfach. Hab die Erlärung abgeschickt.
                        Gruß Walgang

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                          #13
                          Hallo!
                          ich habe das gleiche Problem.
                          Möchte in meiner UST-Erklärung unter Punkt 38 meine Nettoeinnahmen eintragen. Aber ich habe für meine PV Anlage eine Abrechnung bis 1.7. mit 19 % und für das 2. Halbjahr eine Abrechnung mit 16% bekommen.
                          Punkt 38 heißt aber: "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent"
                          Wo trage ich die Einnahmen mit 16% MwSt ein?
                          Gruß
                          Jim

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                            #14
                            Zitat von Jim Panse Beitrag anzeigen
                            Wo trage ich die Einnahmen mit 16% MwSt ein?
                            Genau da wo sie walgang auch eingetragen hat.

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                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                              Genau da wo sie walgang auch eingetragen hat.
                              Danke. Nach nochmaligem Durchlesen habe ich es dann doch verstanden.

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