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Elterngeld, Anlage N der Frau, Pauschbetrag, Steuerberechnung

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    Elterngeld, Anlage N der Frau, Pauschbetrag, Steuerberechnung

    Hallo liebe Community,

    nachdem ich seit Jahren meine Steuererklärung ohne große Probleme selber gemacht habe, letztes Jahr auch schon über die Webanwendung meinElster, habe ich nun ein paar Fragen bzw. Probleme. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich arbeite Vollzeit und meine Frau (sind verheiratet, Berechnung nach Splittingtarif) hatte das komplette letzte Jahr Elternzeit. Nun zu meiner ersten Frage: Wo ich das Elterngeld in meinELSTER eintrage, habe ich ohne weiteres gefunden. (Hauptvordruck -> Punkt 7 -> 43) Wie schaut es denn aber mit der Anlage N von meiner Frau aus? Dort stand die letzten Jahre immer ein Arbeitslohn etc., ich hatte dort jetzt die ganzen Beträge entfernt und so abgespeichert, ist das korrekt? Muss meine Frau da komplett "entfernt werden"?

    Ich habe nun mal die Steuerberechnung gestartet und mir wurde eine Steuerrückzahlung von knapp 3000€ (!) angezeigt. Da wir Lohnersatzleistungen i.H.v. ca. 5600€ mit dem Elterngeld haben, kann ich mir so eine hohe Erstattung niemals vorstellen. Hier mal ein Screenshot:

    Berechnung.PNG

    Müsste nicht trotzdem eine zu erwartende Einkommensteuer + Soli für meine Frau dort angezeigt bzw. fesegesetzt werden? Außerdem zieht das Programm automatisch den Pauschbetrag von 1000€ bei meiner Frau ab. Müsste dieser nicht entfallen, da ja keine Wege zur Arbeit stattgefunden haben? Ich kann das Elterngeld auch nirgends in der Berechnung sehen, müsste es dort nicht auftauchen? Gibt es eine Möglichkeit, die Berechnung mit Elterngeld selbst zu überprüfen oder nachzustellen? ( Evtl. mit kurzer Rechnung)

    Ich sage schon mal vielen Dank für Eure Hilfe, aber momentan verwirrt mich diese Berechnung und Sondersituation mit Elterngeld ziemlich.

    Beste Grüße


    #2
    Hallo,

    entferne mal die Anlagre N komplett.
    Außerdem gibt es immer noch, soweit mir bekannt, Probleme mit der Berechnung.
    Du bist im falschen Unterforum
    Lies mal die Erläuterungen zu den einzelnen Foren, bevor du hier postest

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Oh Pardon, das war natürlich nicht so gewollt. Vielleicht ist ein Admin ja so nett und kann den Thread verschieben?

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        #4
        Hallo,

        womit erstellst du die Erklärung?
        Dann kann man ins passende Unterforum verschieben?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Wie schon oben beschrieben mit mein ELSTER, also der Webanwendung von ELSTER.

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            #6
            Hallo,

            wollte nochmals sicher gehen.
            Thema wurde verschoben

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wollte nochmals sicher gehen.
              Thema wurde verschoben

              Gruß FIGUL
              Ah, na dann sage ich mal besten Dank!

              Kommentar


                #8
                Welche Steuerklasse hast Du denn in dem Jahr ?

                Die 1.000 € werden tatsächlich abgezogen, da der Gesetzgeber den Begriff "Lohnersatz" ernst nimmt und unterstellt, dass es sich dabei um steuerfreie arbeitslohnersetzende Einkünfte handelt, bei dem beim normalen Arbeitslohn ja auch die 1.000 € (oder höhere tatsächliche Werbungskosten) abgezogen werden würden. Meist stimmt die Idee ja auch, aber man sollte das vielleicht nicht zu sehr hinterfragen, da begünstigend.

                Das Elterngeld steht im späteren Echtbescheid in den Erläuterungen, in der Steuerberechnung von Mein Elster ist das verklausuliert im Steuersatz enthalten. Vorausgesetzt das Steuerberechnungsmodul ist in Ordnung, kannst Du ja mal vergleichen, was passiert, wenn Du das Elterngeld rausnimmst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Mit den Suchmaschineneingaben "Einkommensteuer Progressionsvorbehalt Rechner" findest Du mehrere Rechner, hier ein offizieller, sofern Du nichts gegen Bayern hast: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ionsvorbehalt/
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Welche Steuerklasse hast Du denn in dem Jahr ?

                    Die 1.000 € werden tatsächlich abgezogen, da der Gesetzgeber den Begriff "Lohnersatz" ernst nimmt und unterstellt, dass es sich dabei um steuerfreie arbeitslohnersetzende Einkünfte handelt, bei dem beim normalen Arbeitslohn ja auch die 1.000 € (oder höhere tatsächliche Werbungskosten) abgezogen werden würden. Meist stimmt die Idee ja auch, aber man sollte das vielleicht nicht zu sehr hinterfragen, da begünstigend.

                    Das Elterngeld steht im späteren Echtbescheid in den Erläuterungen, in der Steuerberechnung von Mein Elster ist das verklausuliert im Steuersatz enthalten. Vorausgesetzt das Steuerberechnungsmodul ist in Ordnung, kannst Du ja mal vergleichen, was passiert, wenn Du das Elterngeld rausnimmst.
                    Vielen Dank für deine Erläuterung. Ich hab in diesem, wie auch in den Jahren zuvor Steuerklasse 4 ohne Faktor.

                    Wenn ich das Elterngeld rausnehme, dann steigt die Erstattung auf 3.865€ an.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Mit den Suchmaschineneingaben "Einkommensteuer Progressionsvorbehalt Rechner" findest Du mehrere Rechner, hier ein offizieller, sofern Du nichts gegen Bayern hast: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ionsvorbehalt/
                      Darüber habe ich auch schon mal probiert, irgendwelche Infos rauszubekommen, die ich in der Steuerberechnung wiederfinden und zuordnen könnte. Jedoch kann ich damit leider nicht so viel mit anfangen.

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                        #12
                        Hat jemand zufällig noch eine Antwort auf die Frage "Müsste nicht trotzdem eine zu erwartende Einkommensteuer + Soli für meine Frau dort angezeigt bzw. festgesetzt werden?" ?

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          die Berechnung erfolgt auf Steuerklasse 3 (Zusammenveranlagung)
                          Du siehst doch in der Berechnung die Erstattung.
                          Das scheint mir durchaus realistisch, da der Steuerabzug mit StKl IV durchgeführt wurde

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Müsste nicht trotzdem eine zu erwartende Einkommensteuer + Soli für meine Frau dort angezeigt bzw. festgesetzt werden?" ?
                            Nein, bei einer Zusammenveranlagung werden die Ehegatten als ein Steuerpflichtiger behandelt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              die Berechnung erfolgt auf Steuerklasse 3 (Zusammenveranlagung)
                              Du siehst doch in der Berechnung die Erstattung.
                              Das scheint mir durchaus realistisch, da der Steuerabzug mit StKl IV durchgeführt wurde

                              Gruß FIGUL
                              Sorry, den ersten Satz verstehe ich nicht im Zusammenhang mit meiner Frage. Wir sind ja beide in StKl 4, wie kann denn da eine Berechnung auf StKl 3 erfolgen?
                              Klar, sehe ich die Erstattung, aber gerade die kommt mir ja viel zu hoch vor. Solch eine Erstattung hatten wir halt in der Höhe noch nie und es wird einem ja immer suggeriert, dass man bei Elterngeld bzw. Lohnersatzleistungen einen Haufen Geld nachzahlen muss, bzw. sich drauf einstellen sollte.

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