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Elterngeld, Anlage N der Frau, Pauschbetrag, Steuerberechnung

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, bei einer Zusammenveranlagung werden die Ehegatten als ein Steuerpflichtiger behandelt.
    Jetzt wird ein Schuh draus.

    Komisch finde ich nur, obwohl meine Frau nicht gearbeitet und keine Einkommenssteuer gezahlt hat, die Erstattung einfach utopisch hoch ist, im Vergleich zu den Jahren, wo Sie gearbeitet hat und nicht in Elternzeit war.

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      #17
      Grob gesagt erfolgt bei Steuerklasse IV der Lohnsteuerabzug wie bei einem Single mit Grundtarif und nur dem eigenen Grundfreibetrag, bei Steuerklasse III -die steuerlich hier gepasst hätte- mit Splittingtarif und auch dem Grundfreibetrag der Gattin. Somit wurde bei euch deutlich zu viel Lohnsteuer abgeführt, auch wenn durch den höheren Steuersatz durch das Elterngeld das nur ein wenig ausgeglichen wird.

      Du kannst ja mal vergleichen bei einem Lohnsteuerrechner (z.B. https://www.bundesfinanzministerium....enrechner.html ), welche Lohnsteuer Du bei Steuerklasse III gezahlt hättest und ob dann im Vergleich zu Deiner geposteten Steuerberechnung sich noch eine Erstattung oder vielleicht eine Nachzahlung ergeben hätte.
      Zuletzt geändert von Picard777; 13.01.2021, 16:04.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Grob gesagt erfolgt bei Steuerklasse IV der Lohnsteuerabzug wie bei einem Single mit Grundtarif und nur dem eigenen Grundfreibetrag, bei Steuerklasse III -die steuerlich hier gepasst hätte- mit Splittingtarif und auch dem Grundfreibetrag der Gattin. Somit wurde bei euch deutlich zu viel Lohnsteuer abgeführt, auch wenn durch den höheren Steuersatz durch das Elterngeld das nur ein wenig ausgeglichen wird.

        Du kannst ja mal vergleichen bei einem Lohnsteuerrechner (z.B. https://www.bundesfinanzministerium....enrechner.html ), welche Lohnsteuer Du bei Steuerklasse III gezahlt hättest und ob dann im Vergleich zu Deiner geposteten Steuerberechnung sich noch eine Erstattung oder vielleicht eine Nachzahlung ergeben hätte.
        Ok, ich habe mal mit den beiden StKl gerechnet und es ist ein Unterschied in StKl 3 zu 4 von ca. 3100€ rausgekommen.

        Am liebsten würde ich, dass mal jemand über die (teilweise geschwärzte) Steuerberechnung rüber schaut, denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wir so eine hohe Erstattung erhalten sollen. Ist das hier eigentlich möglich? Wahrscheinlich wäre das aber zu zeitintensiv und eher Sache eines Steuerberaters oder?

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          #19
          Hallo,

          der Rechner genügt doch.
          Nochmals zur Klarstellung.
          Bei Zusammenveranlagung gibt es den doppelten Grundfreibetrag.
          Bei Stkl4 wird jedem Ehegatten ein Grundfreibetrag zugerechnet ca. 9500.-
          Da deine Frau nicht gearbeitet hat aber Zusammenveranlagung durchgeführt wird
          bekommst du allein den doppelten Grundfreibetrag.
          Während des vergangenen Jahres hat dein AG aber nur mit dem einfachen Grundbetrag Lohnsteuer abgezogen,
          da du weiter Lstkl IV hattest.
          Ergo hast du für 9500.- zusätlich Steuer bezahlt
          Wie schon vorher erwähnt.
          Hättest du das ganze Jahr Stkl III gehabt, hätte es höchstwahrscheinlich eine Nachzahlung ergeben.
          Das Geld für den Steuerberater kannst dudir sparen.
          Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #20
            ... denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wir so eine hohe Erstattung erhalten sollen
            Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, ist das natürlich möglich. Über eine teilweise geschwärzte Steuerberechnung drüber zu schauen,

            bringt nichts, noch dazu, als das Elterngeld dort als Betrag nicht ausgewiesen ist. Das hier ist im Übrigen ein Anwenderforum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              der Rechner genügt doch.
              Nochmals zur Klarstellung.
              Bei Zusammenveranlagung gibt es den doppelten Grundfreibetrag.
              Bei Stkl4 wird jedem Ehegatten ein Grundfreibetrag zugerechnet ca. 9500.-
              Da deine Frau nicht gearbeitet hat aber Zusammenveranlagung durchgeführt wird
              bekommst du allein den doppelten Grundfreibetrag.
              Während des vergangenen Jahres hat dein AG aber nur mit dem einfachen Grundbetrag Lohnsteuer abgezogen,
              da du weiter Lstkl IV hattest.
              Ergo hast du für 9500.- zusätlich Steuer bezahlt
              Wie schon vorher erwähnt.
              Hättest du das ganze Jahr Stkl III gehabt, hätte es höchstwahrscheinlich eine Nachzahlung ergeben.
              Das Geld für den Steuerberater kannst dudir sparen.
              Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich

              Gruß FIGUL
              Danke, das war schon verständlich. Ich hätte allerdings nochmal eine Frage zu meinem Bild aus dem Anfangsbeitrag. Warum wird für 2020 eigentlich kein Soli festgesetzt? Liegt das an der geringen festgesetzten Einkommensteuer?

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, ist das natürlich möglich. Über eine teilweise geschwärzte Steuerberechnung drüber zu schauen,

                bringt nichts, noch dazu, als das Elterngeld dort als Betrag nicht ausgewiesen ist. Das hier ist im Übrigen ein Anwenderforum.
                Mit "teilweise geschwärzt" meinte ich eigentlich auch nur Steuernummer oder Daten die auf die Person zurückführbar sind. Den Elterngeldbetrag hatte ich mMn hier schon erwähnt und wäre jetzt auch kein Geheimnis. Aber ich kann natürlich verstehen, wenn der Aufwand zu hoch ist. Möchte einfach nur sichergehen, dass ich mich jetzt schon im Vorwege auf keine Nachzahlung bzw. eine in der Größenordnung hohe Erstattung freuen kann.

                Zumal auf anderen Websites oft suggeriert wird, dass es bei der Beziehung von Elterngeld zu Nachzahlung kommt und eine Einzelveranlagung besser wäre.

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                  #23
                  ... dass es bei der Beziehung von Elterngeld zu Nachzahlung kommt
                  Auch das kann vorkommen, es ist aber immer der Einzelfall zu betrachten. Euer Fall ist wegen des zu hohen Lohnsteuereinbehalts eindeutig ein Erstattungsfall.

                  Das mit dem Soli 0,00 ist mir auch aufgefallen, das müsste ich aber erst nachprüfen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Hallo,

                    der Aufwand ist mit Sicherheit nicht zu hoch.
                    Aber nochmals was willst du?
                    Es wurde dir doch schon der Sachverhalt ein paar Mal erklärt.
                    Auch der Fall, wenn es zu einer Nachzahlung kommen könnte.
                    Du kannst ja mal testweise deine Taten (Einzelveranlagung-keine Angaben zur Ehefrau) eingeben.
                    Was meinst du was da raus kommt.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      Mal anders herum: Die Steuerberechnung ist ja nur informell für Dich, das Finanzamt ist daran nicht gebunden. Gebe doch die Steuererklärung ab und wenn dann eine Erstattung in dieser Höhe kommt, weißt Du, dass die Berechnung richtig war. :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        Hallo,

                        0,.- Soli?
                        Durchaus in Ordnung.
                        Zieh mal von dem zuversteuernden Einkommen noch mals den Freibetrag für ein Kind ab.
                        Dann siehst du wie hoch dannn das Einkommen ist.
                        Wie hoch darauf die Einkommensteuer wäre und dementsprechend der Soli.
                        Hinweise dazu findest du im Internet

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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