Es geht um die Einkommensteuererklärung für 2020, es geht um das Arbeitszimmer, dass ich mit 1250 Euro absetzen kann.
Ich übe 2 Tätigkeiten aus, eine als Angestellte, bei der ich einmal die Woche circa im Arbeitszimmer arbeite durch die Coronakrise, und arbeite manchmal auch als Referentin und lege dafür die Anlage EÜR und S an.
Wo gebe ich jetzt die Kosten für das Arbeitszimmer an? Als Werbungskosten für die Angestelltentätigkeit oder als Betriebsausgabe? Hm...
Ich übe 2 Tätigkeiten aus, eine als Angestellte, bei der ich einmal die Woche circa im Arbeitszimmer arbeite durch die Coronakrise, und arbeite manchmal auch als Referentin und lege dafür die Anlage EÜR und S an.
Wo gebe ich jetzt die Kosten für das Arbeitszimmer an? Als Werbungskosten für die Angestelltentätigkeit oder als Betriebsausgabe? Hm...
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