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Arbeitszimmerpauschale_1250_für_beide_Tätigkeiten_aufteilen

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    Arbeitszimmerpauschale_1250_für_beide_Tätigkeiten_aufteilen

    Es geht um die Einkommensteuererklärung für 2020, es geht um das Arbeitszimmer, dass ich mit 1250 Euro absetzen kann.
    Ich übe 2 Tätigkeiten aus, eine als Angestellte, bei der ich einmal die Woche circa im Arbeitszimmer arbeite durch die Coronakrise, und arbeite manchmal auch als Referentin und lege dafür die Anlage EÜR und S an.
    Wo gebe ich jetzt die Kosten für das Arbeitszimmer an? Als Werbungskosten für die Angestelltentätigkeit oder als Betriebsausgabe? Hm...


    #2
    Im Ergebnis ist das völlig egal. Wichtig ist, dass du die Kosten insgesamt nur einmal angibst.
    Bei den 1250 € für das AZ handelt es sich übrigens nicht um eine Pauschale sondern um einen Höchstbetrag. Die Kosten sind grundsätzlich nachzuweisen oder durch eine Aufstellung der angefallen Aufwendungen zumindest glaubhaft zu machen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Aufteilung nach Nutzungsumfang (BMF vom 06.10.2017, Rz 19-20)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank Beamtenschweiß, die Kosten habe ich natürlich und auch griffbereit zur Hand mit tabellarischer Aufstellung, das ist sicher.

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          #5
          Die Frage hat jetzt mit der elektronischen Steuererklärung bzw. Mein ELSTER nichts zu tun.

          Sachgerecht wäre wohl die Aufteilung, wobei sich an dem Höchstbetrag von 1.250,00 € nichts ändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Im Ergebnis ist das völlig egal.
            Dem würde ich nicht uneingeschränkt zustimmen wollen. Das hängt ja wohl von der Höhe der übrigen Werbungskosten als AN ab.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Alles klar, habs hoffentlich kapiert ;-) vielen Dank für eure Antworten.

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