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freiwillige Zusatzbeiträge Pensionskasse wo eintragen

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    freiwillige Zusatzbeiträge Pensionskasse wo eintragen

    Ich habe in meine Zusatzversorgung freiwillig Beiträge eingezahlt. Wo kann ich diese eintragen, damit diese steuerlich berücksichtig werden können?
    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Das Problem ist, dass es mehr Modelle für Zusatzversorgungen gibt als manche Menschen Hosen im Schrank haben. Spontan fallen mir Pensionsfonds und Entgeltumwandlungen nach EStG §3 Nr. 63 ein, umlagenfinanzierte wie die VBL Klassik, solche die wie Riester behandelt werden wie VBL Extra, alte Direktversicherungen, die Metallindustrie in Bayern kocht auch ihr eigenes Süppchen, etc. pp.
    Ohne Kenntnis, was es denn genau ist, kann man da schlecht antworten.

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      #3
      Es handelt sich um eine Pflichtversicherung mit Riester-Förderung und gilt als betriebliche Altersversorgung. Es ist die bayerische Versorgungskammer, Versorgungskammer der deutschen Bühnen.
      Die Versorgungskammer finanziert die Versicherten mit dem Kapitaldeckungsverfahren.
      Zuletzt geändert von steuerlich; 13.01.2021, 19:14.
      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        Der Antrag auf Günstigerprüfung bei Riesterverträgen wird in der Anlage AV gestellt. Die geleisteten Beiträge müssen in der

        Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst werden. Wie man Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Der Antrag auf Günstigerprüfung bei Riesterverträgen wird in der Anlage AV gestellt. Die geleisteten Beiträge müssen in der

          Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst werden. Wie man Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Hallo,

          müssen nicht, sollten aber wegen der Berechnung angegeben werden

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich muss das Thema noch präziser darstellen:
            Zu den geleisteten Pflichtbeiträgen kommt noch ein freiwilliger Zusatzbeitrag von mir dazu, um die verminderten Pflichtbeiträge für das abgelaufene Jahr wegen Kurzarbeit auszugleichen.
            Mit freundlichen Grüßen

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              #7
              Ohne Steuerberechnung weiß man ja nicht einmal, ob sich der Antrag auf Günstigerprüfung überhaupt lohnt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Man bekommt doch von dem Anbieter jährlich eine Mitteilung über die geleisteten Beiträge. Der Höchstbeitrag liegt bei 2.100,00 € jährlich inklusive Zulage.

                So habe ich das jedenfalls im Kopf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von steuerlich Beitrag anzeigen
                  Ich muss das Thema noch präziser darstellen:
                  Zu den geleisteten Pflichtbeiträgen kommt noch ein freiwilliger Zusatzbeitrag von mir dazu, um die verminderten Pflichtbeiträge für das abgelaufene Jahr wegen Kurzarbeit auszugleichen.
                  Ich sehe nicht, warum der Zusatzbeitrag anders behandelt werden sollte als der Pflichtbeitrag.

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                    #10
                    Vielen Dank für die verschiedenen Antworten zu meiner Frage.
                    Ich werde mich bei der Versorgungskammer erkundigen, wo ich das in meiner ESt-Erklärung angeben kann.
                    Anschließend melde ich mich hier zu dem Thema noch einmal.
                    Mit freundlichen Grüßen

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