Hallo Charlie24,
die Rechnung ist klar und nachvollziehbar. Vielen Dank dafür!
Ich habe mir die Eingabemaske (n) "Sammelposten" in der Webanwendung Mein Eltster nochmal genau angeschaut und ausprobiert.
Wenn ich das richtig verstehe ist es so:
Zeile - Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent): Hier wird die Summe aller "historischen" Anschaffungskosten (also die ursprünglichen Kosten bei der Anschaffung) der aktuell in Abschreibung befindlichen Sammelposten genannt. (So steht es ja auch in dem „?-Fenster“)
Zeile - Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): Hier wird nur der in dem aktuellen Jahr (z. B. 2018) gebildete Sammelposten eingetragen
Zeile – Auflösungsbetrag: Hier wird nur der Auflösungsbetrag aus dem aktuellen Jahr (z.B. 2018) eingetragen
Zeile - Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): Dieser Wert entsteht:
im aktuellen Jahr (z.B. 2018) gebildeter Sammelposten abzüglich des Auflösungsbetrags aus dem aktuellen Jahr (z.B. 2018) (So steht es ja auch in dem „?-Fenster“ und so macht es ja auch Sinn)
Was aber auch im „?-Fenster“ bei „Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums“steht ist:
„Dieser Wert (der Buchwert am Ende..) ist in die Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" der Anlage AVEÜR für das nachfolgende Wirtschaftsjahr zu übertragen“.
Das ist nach der Logik der Eingabe-Maske meines Erachtens falsch, da man im nächsten Jahr bei Sammelposten nicht den Buchwert aus dem letzten Jahr eintragen kann / soll, sondern nur den neu gebildeten Sammelposten (siehe oben).
D.h. in der Praxis bei Sammelposten, dass man den „Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums“ nur zur Kenntnis nimmt, aber in den Folgejahren nicht weiterverwendet.
Korrekt?
Schöne Grüße
Moritz71
die Rechnung ist klar und nachvollziehbar. Vielen Dank dafür!
Ich habe mir die Eingabemaske (n) "Sammelposten" in der Webanwendung Mein Eltster nochmal genau angeschaut und ausprobiert.
Wenn ich das richtig verstehe ist es so:
Zeile - Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent): Hier wird die Summe aller "historischen" Anschaffungskosten (also die ursprünglichen Kosten bei der Anschaffung) der aktuell in Abschreibung befindlichen Sammelposten genannt. (So steht es ja auch in dem „?-Fenster“)
Zeile - Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): Hier wird nur der in dem aktuellen Jahr (z. B. 2018) gebildete Sammelposten eingetragen
Zeile – Auflösungsbetrag: Hier wird nur der Auflösungsbetrag aus dem aktuellen Jahr (z.B. 2018) eingetragen
Zeile - Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): Dieser Wert entsteht:
im aktuellen Jahr (z.B. 2018) gebildeter Sammelposten abzüglich des Auflösungsbetrags aus dem aktuellen Jahr (z.B. 2018) (So steht es ja auch in dem „?-Fenster“ und so macht es ja auch Sinn)
Was aber auch im „?-Fenster“ bei „Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums“steht ist:
„Dieser Wert (der Buchwert am Ende..) ist in die Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" der Anlage AVEÜR für das nachfolgende Wirtschaftsjahr zu übertragen“.
Das ist nach der Logik der Eingabe-Maske meines Erachtens falsch, da man im nächsten Jahr bei Sammelposten nicht den Buchwert aus dem letzten Jahr eintragen kann / soll, sondern nur den neu gebildeten Sammelposten (siehe oben).
D.h. in der Praxis bei Sammelposten, dass man den „Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums“ nur zur Kenntnis nimmt, aber in den Folgejahren nicht weiterverwendet.
Korrekt?
Schöne Grüße
Moritz71
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