Nebengewerbe / Kleinunternehmer / Anlage G?

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  • Dina Marie
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2021
    • 2

    #1

    Nebengewerbe / Kleinunternehmer / Anlage G?

    Ich habe im Sommer 2020 ein Nebengewerbe gegründet. (Creative Director / aufgrund "kleiner" Nebentätigkeit nicht umsatzsteuerpflichtig) Nun bin ich gerade dabei, meine Steuerklärung zu machen. Kann mir jemand sagen, wo ich die Anlage G finde? Das EÜR Formular habe ich bereits gefunden.

    Lieben Dank für Eure Info!
    Zuletzt geändert von Dina Marie; 19.01.2021, 10:48.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Die Anlage G gehört zur Einkommensteuererklärung: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      was heisst nicht steuerpflichtig?
      Steuerpflichtig ist jede Nebentätigkeit
      Außerdem bist du im falschen Unterforum
      Hast du die Erläuterungen zu den einzelnen Foren nicht gelesen?
      ElsterFormular gibt es ab 2020 nicht mehr

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • Dina Marie
        Neuer Benutzer
        • 19.01.2021
        • 2

        #4
        Charlie24 perfekt, hab's gefunden. Lieben Dank!

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Sie hat schon von nicht steuerpflichtig auf nicht umsatzsteuerpflichtig abgeändert.

          In fast allen Bundesländern müssen aber auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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