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Außergewöhnliche Belastung taucht nicht auf bei Steuerberechnung

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    Außergewöhnliche Belastung taucht nicht auf bei Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    kann es sein, dass die außergewöhnlichen Belastungen bei der ESt für 2020 nicht auftauchen bei "Steuerberechnung" ?

    Ich hatte mal mit Veranlagungsjahr 2019 geschaut, was ich da Erstattung für meine AugenLaser OP bekomme und da tauchte auch alles bei der Berechnung auf (siehe Anhang).
    Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen. Besten Dank vorab.
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    #2
    Hallo stefan_1304

    lies mal hier ->https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020

    Tschüß

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      #3
      Zitat von stefan_1304 Beitrag anzeigen
      kann es sein, dass die außergewöhnlichen Belastungen bei der ESt für 2020 nicht auftauchen bei "Steuerberechnung" ?
      Viel schlimmer: Du kannst die Steuererklärung 2020 gar nicht mehr mit ElsterFormular machen.

      Wenn Du aber im Unterforum für Mein Elster suchst, dann wirst Du ein paar Beiträge zu Deinem Problem finden

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        #4
        Danke, das spart mir jetzt gut Zeit

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          das kann nicht nur sein, das ist so aber nur bei MeinElster

          Das Problem wurde hier schon mehrfach angesprochen
          Ich frage mich wie du deine Erklärung in ElsterFormular erstellst (da hast du gepostet), obwohl keine Erklärungen mehr mit EF erstellt werden können.
          Hast du die Hinweisezu den einzelnen Foren nicht gelesen?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Viel schlimmer: Du kannst die Steuererklärung 2020 gar nicht mehr mit ElsterFormular machen.

            Wenn Du aber im Unterforum für Mein Elster suchst, dann wirst Du ein paar Beiträge zu Deinem Problem finden
            Jep, das ist alles ziemlicher Müll, was dem Bürger zugemutet wird....

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              das kann nicht nur sein, das ist so aber nur bei MeinElster

              Das Problem wurde hier schon mehrfach angesprochen
              Ich frage mich wie du deine Erklärung in ElsterFormular erstellst (da hast du gepostet), obwohl keine Erklärungen mehr mit EF erstellt werden können.
              Hast du die Hinweisezu den einzelnen Foren nicht gelesen?

              Gruß FIGUL
              Ich habe mit Elster.de erstellt. Sorry wenn das im falschen forum gelandet ist. DIE Berechnung funktioniert trotzdem nicht

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                #8
                Hallo,

                stefan_1304

                Zitat: Jep, das ist alles ziemlicher Müll, was dem Bürger zugemutet wird....

                Warum?
                Das ist doch keine Zumutung sich erst über die einzelnen Foren zu informieren,
                bevor man wild drauf los postet

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  stefan_1304

                  Zitat: Jep, das ist alles ziemlicher Müll, was dem Bürger zugemutet wird....

                  Warum?
                  Das ist doch keine Zumutung sich erst über die einzelnen Foren zu informieren,
                  bevor man wild drauf los postet

                  Gruß FIGUL
                  natürlich ist das eine Zumutung. Ich kann als Bürger dieses Landes erwarten, dass das funktioniert zum 1.1. Eines Jahres, ohne erst x Beiträge in irgendwelchen Foren wälzen zu müssen

                  Kommentar


                    #10
                    Ich kann als Bürger dieses Landes erwarten, dass das funktioniert zum 1.1. Eines Jahres, ohne erst x Beiträge in irgendwelchen Foren wälzen zu müssen
                    Von dieser Erwartungshaltung solltest du dich verabschieden. Es reicht vollkommen, wenn das ab März funktioniert. Vor Mitte März wird mit der Bearbeitung

                    der Einkommensteuererklärungen des Jahres 2020 sowieso nicht begonnen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von stefan_1304 Beitrag anzeigen
                      natürlich ist das eine Zumutung. Ich kann als Bürger dieses Landes erwarten, dass das funktioniert zum 1.1. Eines Jahres, ohne erst x Beiträge in irgendwelchen Foren wälzen zu müssen
                      Hallo stefan_1304,

                      mal kurz angemerkt, die Steuerberechnung ist ein zusätzlicher Service der Finanzverwaltung.
                      Es ist auch schon seit vielen Jahren so, dass die Steuererklärungen des Vorjahres meist erst Ende Februar /Anfang März bearbeitet werden können, weil alle Institutionen Zeit haben die elektronischen Daten bis zum 28.02. des Folgejahres bereitzustellen.
                      Die Finanzämter müssen mit den elektronisch übermittelten Daten arbeiten.

                      Tschüß

                      P.S. Das Anwenderforum ist auch der falsche Platz zum Frust ablassen, weil hier versuchen Anwender anderen Anwendern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung zu helfen.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von stefan_1304 Beitrag anzeigen

                        natürlich ist das eine Zumutung. Ich kann als Bürger dieses Landes erwarten, dass das funktioniert zum 1.1. Eines Jahres, ohne erst x Beiträge in irgendwelchen Foren wälzen zu müssen
                        Wieso ? Du kannst doch Deine Steuererklärung ungeachtet dessen seit dem 01.01. einreichen, nur auf den zusätzlichen Service musst du leider verzichten. In einem Großteil der Fälle ist die zumutbare Eigenbelastung sowieso nicht überschritten, so dass die Steuer unverändert bliebe.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                          Wieso ? Du kannst doch Deine Steuererklärung ungeachtet dessen seit dem 01.01. einreichen, nur auf den zusätzlichen Service musst du leider verzichten. In einem Großteil der Fälle ist die zumutbare Eigenbelastung sowieso nicht überschritten, so dass die Steuer unverändert bliebe.
                          Ja, aber bei mir dieses Jahr mal nicht und bevor ich einreiche, lasse ich gerne mal die Berechnung laufen.
                          ich gewöhne mir einfach an, dass ich die Steuer für das Vorjahr künftig erst im Herbst mache. Bis dahin sollte ja mal alles laufen ;-)

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                            #14
                            ich gewöhne mir einfach an, dass ich die Steuer für das Vorjahr künftig erst im Herbst mache
                            Wenn du nicht erklärungspflichtig bist, ist das kein Problem. sonst sollte man für 2020 die Abgabefrist 31.07. bzw. heuer ist das erst der 02.08.2021

                            beachten. Neuerdings werden nämlich Verspätungszuschläge zunehmend automatisch festgesetzt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Sollte der Fehler nicht behoben sein und die Berechnung seit 15.02. korrekt sein? Das kann ich so nicht bestätigen oder ist es nötig alles neu zu machen? Ich habe mein gespeichertes Formular aufgemacht, gehe auf Prüfen, sehe mir die detaillierte Berechnung an und da ist nichts berücksichtigt, was ich hier eingetragen habe:
                              Anlage Außergewöhnliche Belastungen - 4 - Andere Aufwendungen

                              Für 2019 sehe ich das in der detaillierten Berechnung...

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