außergewöhnliche Belastungen -§ 33 EStG-

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  • Gast

    #1

    außergewöhnliche Belastungen -§ 33 EStG-

    Tach allerseits,

    ich arbeite für das Steuerjahr 2020 erstmals mit "Mein Elster".

    In der vorläufigen unverbindlichen Steuerberechnung ist ein nennenswerter Betrag für Gesundheitsaufwendungen nicht berücksichtigt worden.
    Hat jemand ein gleiches Problem, und liegt hier evtl. ein bekannter Programmfehler vor ?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Der Fehler ist bekannt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Gast

      #3
      Danke für die schnelle Antwort !
      Wird daran gearbeitet ?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4281

        #4
        Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
        Wird daran gearbeitet ?
        Davon ist auszugehen. Falls nun die Frage kommt, wann das Problem gelöst wird:
        Das wissen wir nicht.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Wird daran gearbeitet ?
          Davon ist auszugehen. Nachdem es aber noch weitere Fehler gibt, kann das erfahrungsgemäß schon noch etwas dauern.

          Wie häufig am Jahresanfang ist das Steuerberechnungsmodul für die Einkommensteuererklärung 2020 noch mit Fehlern behaftet. Beim Start einer neuen Erklärung erhält man dazu derzeit folgenden Hinweis: Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2020 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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