Guten Tag, ich habe eine Frage zu dem Punkt "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen: Entnahmen und Einlagen i.S.d.§4Abs.4aEStG (Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen 122 und Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen 123)"
Also, klar ist mir, dass hier Geldentnahmen wie Überweisungen von meinem Geschäftskonte auf mein Privatkonto oder umgekehrt Geldeinlagen eingetragen werden müssen.
Zusätzlich werden bei Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke, die berechneten Fahrtkosten als Nutzungseinlage erklärt. Sie tauchen also einmal bei den Fahrtkosten und dann bei den Einlagen auf.
Meine Fragen:
a) Wie sieht das aber mit dem häuslichen Arbeitszimmer aus? Ich nutze ja auch hierbei Teile meiner Wohnung, berechne dafür in den Betriebsausgaben die Kosten. Die Kosten werden aber nicht über das Betriebskonto abgerechnet. Muss ich die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer dann nicht ebenfalls (analog zu den Fahrtkosten) auch als Nutzungseinlage erklären?
b) Muss ich jede kleine Falschabbuchung, die ich kurz später korrigiert, also wieder eingezahlt habe, ebenfalls berücksichtigen bei Einlagen und Entnahmen (auf beiden Seiten). Beispiel: Ich habe für einen privaten Kauf die falsche Bankkarte belastet also fälschlicherweise mein Geschäftskonto. Zahle den Betrag aber umgehend von meinem Privatkonto wieder ein, sobald ich den Fehler bemerke.
Vielleicht kann jemand die eine oder andere Frage beantworten oder mir auch noch zusätzliche Beispiele für eine Nutzungseinlage und Nutzungsentnahme nennen. Ich habe mir hier bereits einige Beiträge zum Thema angeschaut. Leider keine Antworten gefunden, die Frage zu dem Arbeitszimmer tauchte auch schon auf, blieb aber soweit ich gesehen habe unbeantwortet.
Vielen lieben Dank für Rückmeldungen.
Also, klar ist mir, dass hier Geldentnahmen wie Überweisungen von meinem Geschäftskonte auf mein Privatkonto oder umgekehrt Geldeinlagen eingetragen werden müssen.
Zusätzlich werden bei Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke, die berechneten Fahrtkosten als Nutzungseinlage erklärt. Sie tauchen also einmal bei den Fahrtkosten und dann bei den Einlagen auf.
Meine Fragen:
a) Wie sieht das aber mit dem häuslichen Arbeitszimmer aus? Ich nutze ja auch hierbei Teile meiner Wohnung, berechne dafür in den Betriebsausgaben die Kosten. Die Kosten werden aber nicht über das Betriebskonto abgerechnet. Muss ich die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer dann nicht ebenfalls (analog zu den Fahrtkosten) auch als Nutzungseinlage erklären?
b) Muss ich jede kleine Falschabbuchung, die ich kurz später korrigiert, also wieder eingezahlt habe, ebenfalls berücksichtigen bei Einlagen und Entnahmen (auf beiden Seiten). Beispiel: Ich habe für einen privaten Kauf die falsche Bankkarte belastet also fälschlicherweise mein Geschäftskonto. Zahle den Betrag aber umgehend von meinem Privatkonto wieder ein, sobald ich den Fehler bemerke.
Vielleicht kann jemand die eine oder andere Frage beantworten oder mir auch noch zusätzliche Beispiele für eine Nutzungseinlage und Nutzungsentnahme nennen. Ich habe mir hier bereits einige Beiträge zum Thema angeschaut. Leider keine Antworten gefunden, die Frage zu dem Arbeitszimmer tauchte auch schon auf, blieb aber soweit ich gesehen habe unbeantwortet.
Vielen lieben Dank für Rückmeldungen.
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