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Anlage EÜR Entnahmen und Einlagen bei Einzelunternehmen

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    Anlage EÜR Entnahmen und Einlagen bei Einzelunternehmen

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu dem Punkt "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen: Entnahmen und Einlagen i.S.d.§4Abs.4aEStG (Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen 122 und Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen 123)"

    Also, klar ist mir, dass hier Geldentnahmen wie Überweisungen von meinem Geschäftskonte auf mein Privatkonto oder umgekehrt Geldeinlagen eingetragen werden müssen.

    Zusätzlich werden bei Nutzung eines privaten Kfz für betriebliche Zwecke, die berechneten Fahrtkosten als Nutzungseinlage erklärt. Sie tauchen also einmal bei den Fahrtkosten und dann bei den Einlagen auf.

    Meine Fragen:
    a) Wie sieht das aber mit dem häuslichen Arbeitszimmer aus? Ich nutze ja auch hierbei Teile meiner Wohnung, berechne dafür in den Betriebsausgaben die Kosten. Die Kosten werden aber nicht über das Betriebskonto abgerechnet. Muss ich die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer dann nicht ebenfalls (analog zu den Fahrtkosten) auch als Nutzungseinlage erklären?

    b) Muss ich jede kleine Falschabbuchung, die ich kurz später korrigiert, also wieder eingezahlt habe, ebenfalls berücksichtigen bei Einlagen und Entnahmen (auf beiden Seiten). Beispiel: Ich habe für einen privaten Kauf die falsche Bankkarte belastet also fälschlicherweise mein Geschäftskonto. Zahle den Betrag aber umgehend von meinem Privatkonto wieder ein, sobald ich den Fehler bemerke.

    Vielleicht kann jemand die eine oder andere Frage beantworten oder mir auch noch zusätzliche Beispiele für eine Nutzungseinlage und Nutzungsentnahme nennen. Ich habe mir hier bereits einige Beiträge zum Thema angeschaut. Leider keine Antworten gefunden, die Frage zu dem Arbeitszimmer tauchte auch schon auf, blieb aber soweit ich gesehen habe unbeantwortet.

    Vielen lieben Dank für Rückmeldungen.



    #2
    Wenn du in deiner EÜR keine Übrigen Schuldzinsen (Zeile 62) von mehr als 2.050,00 € geltend machst und das auch in Zukunft nicht zu erwarten ist,

    ist das mit den Einlagen und Entnahmen bei der EÜR nicht so bedeutsam, wie es beim Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) der Fall ist

    Die Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen hat allein den Zweck, sog. Überentnahmen zu erkennen. Die führen nämlich dazu,

    dass der Schuldzinsenabzug auf 2.050,00 € im Jahr beschränkt wird. Wie da gerechnet wird, siehst du, wenn du deiner EÜR mal pobeweise

    die Anlage SZ hinzufügst und Übrige Schuldzinsen von mehr als 2050,00 € in die EÜR einträgst.

    Mit deinen Fragen sind wir nämlich tief im Steuerrecht und das ist eigentlich nicht Gegenstand dieses Forums. Weil die Felder seit letztem

    Jahr Pflichtfelder sind, ist darüber hier schon eine Menge geschrieben worden, aber natürlich noch nicht alles.

    Beim Arbeitszimmer im eigenen Haus musst du eher aufpassen, dass es nicht Betriebsvermögen wird, in einer Mietwohnung spielt das

    Thema m. E. keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort, Charlie24.

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