Kann ich mit einem (alten aber noch gültigen) O-Zertifikat auch die Belegnachreichung nutzen?
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Keine Ankündigung bisher.
Belegnachreichung auch mit O-Zertifikat möglich?
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Das kannst du doch einfach selbst ausprobieren. Wenn sich das Formular öffnen lässt, dann wird auch die Übermittlung möglich sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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denn ich hab selbst ein IDNr.-Zertifikat und kann's somit nicht ausprobieren
Mit der Bezeichnung "altes O-Zertifikat" komme ich ohnehin nicht ganz klar. Alte Zertifikate auf Steuernummer waren persönliche Zertifikate und
keine Organisationszertifikate.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich meine mit "altes O-Zertifikat" ein Zertifikat für eine Steuernummer. Diese Z. gibt es immer noch, weil man sie immer noch verlängern kann.
Außerdem kann man sich so ein "Steuernummernzertifikat" auch zulegen für einen Betrieb oder Verein oder Organisation. Damit kann man z.B. auch die Coronahilfe beantragen (wenn unter 5.000 €) oder die Agrardieselvergütung.
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Ich weiß das schon. Der Unterschied zwischen alten Zertifikaten auf Steuernummer und heutigen Organisationszertifikaten besteht allerdings
darin, dass die alten Zertifikate auf Steuernummer als persönliche Zertifikate klassifiziert waren und nicht als Zertifikate für eine Organisation.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Im Nachgang zu unserer Unterhaltung möchte ich noch Folgendes mitteilen: Charlie24 hatte genau den wunden Punkt getroffen. Ein altes Z. mit Steuernummer (vor 2014 erstellt und immer wieder verlängert) ist ein persönliches Z.; ein Z. nach 2014 mit Steuernummer erstellt ist ein Organisations-Z. und kein persönliches Z.
Mit dem alten (persönlichen) Z. mit Steuernummer kann man die seit 2014 hinzugekommenen Formulare in der Regel nicht abrufen, weil man diese Z. nicht weiter unterstützen will. Das wurde nur noch den Organisations-Z.-Nutzern und den IdNr.-Z.-Nutzern zugestanden.
Die Nutzer (natürliche Person zur Abgabe einer ESt-Erklärung) sollen sich lieber mit einer IdNr. registrieren, weil damit auch die VASt etc. möglich ist.
Nachmals vielen Dank!
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