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USt Erklärung Feld 168 bei zuvor fehlerhafter USt Erklärung

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    USt Erklärung Feld 168 bei zuvor fehlerhafter USt Erklärung

    Ich habe es jetzt zweimal geschafft, eine fehlerhafte USt Erklärung für 2020 abzugeben :-/

    Eigentlich habe ich im letzten Jahr noch gar keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben für die Vorbereitung einer Photovoltaikanlage. Aus diesen Ausgaben resultieren rund 250€ Vorsteuer. Diese hat mir das FA auch im letzten Jahr sauber anhand meiner monatlichen USt-Voranmeldungen erstattet.

    Dummerweise habe ich jetzt 2x eine falsche USt Erklärung 2020 eingereicht. Als Reaktion des FA habe ich erhalten:
    • auf Versuch 1 - Mitteilung und Abrechnung über noch zu zahlende 250€
    • auf Versuch 2 - Abrechnung über 2x 250€ (1x für den Betrag aus der Mitteilung oben plus 250€ für die 2. fehlerhafte USt Erklärung)

    Jetzt habe ich endlich verstanden, dass diese bereits erhaltene Vorsteuer ins Feld 122 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" gehört und ich sonst keine weiteren Eingaben machen muss, da ich keine Einnahmen hatte.

    Normalerweise würde ich jetzt in Feld 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlung)" genau diesen Vorsteuerbetrag als -250€ eintragen. Jetzt macht mich aber im Hinweis folgender Satz stutzig:

    "In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll einzutragen."

    Sind damit meine 2 fehlerhaften USt Einreichungen gemeint? Müsste ich hier also stattdessen einen anderen Betrag eintragen, um meine Fehler zu korrigieren?
    Zuletzt geändert von ludger; 27.01.2021, 15:34.

    #2
    Ohne dass mir das so bekannt gewesen wäre - ich versteh das genauso wie Du! Du gibst also den Betrag aus der letzten Festsetzung an.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ohne dass mir das so bekannt gewesen wäre - ich versteh das genauso wie Du! Du gibst also den Betrag aus der letzten Festsetzung an.
      Und was trage ich nun in Feld 168 ein?
      • -250€ - das wäre das laut USt-Voranmeldung passend
      • 500€ - das wäre der Wert aus der 2. Abrechnung
      • 250€ - das wäre -250€ + 500€

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        #4
        Und was trage ich nun in Feld 168 ein?
        Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Bevor du zum wiederholten Mal eine fehlerhafte Umsatzsteuererklärung einreichst, solltest du mit dem Sachbearbeiter telefonieren.

        Ich glaube nicht, dass der Satz aus der Hilfe für fehlerhafte Umsatzsteuererklärungen passt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe jetzt beim FA angefragt und den Fall geschildert. Als Antwort kam, ich muss die im 1. Schreiben genannte Summe von 250€ in das Feld 168 eintragen. Ich habe das jetzt so eingereicht, hoffentlich stimmt es jetzt.

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