Ich habe es jetzt zweimal geschafft, eine fehlerhafte USt Erklärung für 2020 abzugeben :-/
Eigentlich habe ich im letzten Jahr noch gar keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben für die Vorbereitung einer Photovoltaikanlage. Aus diesen Ausgaben resultieren rund 250€ Vorsteuer. Diese hat mir das FA auch im letzten Jahr sauber anhand meiner monatlichen USt-Voranmeldungen erstattet.
Dummerweise habe ich jetzt 2x eine falsche USt Erklärung 2020 eingereicht. Als Reaktion des FA habe ich erhalten:
Jetzt habe ich endlich verstanden, dass diese bereits erhaltene Vorsteuer ins Feld 122 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" gehört und ich sonst keine weiteren Eingaben machen muss, da ich keine Einnahmen hatte.
Normalerweise würde ich jetzt in Feld 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlung)" genau diesen Vorsteuerbetrag als -250€ eintragen. Jetzt macht mich aber im Hinweis folgender Satz stutzig:
"In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll einzutragen."
Sind damit meine 2 fehlerhaften USt Einreichungen gemeint? Müsste ich hier also stattdessen einen anderen Betrag eintragen, um meine Fehler zu korrigieren?
Eigentlich habe ich im letzten Jahr noch gar keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben für die Vorbereitung einer Photovoltaikanlage. Aus diesen Ausgaben resultieren rund 250€ Vorsteuer. Diese hat mir das FA auch im letzten Jahr sauber anhand meiner monatlichen USt-Voranmeldungen erstattet.
Dummerweise habe ich jetzt 2x eine falsche USt Erklärung 2020 eingereicht. Als Reaktion des FA habe ich erhalten:
- auf Versuch 1 - Mitteilung und Abrechnung über noch zu zahlende 250€
- auf Versuch 2 - Abrechnung über 2x 250€ (1x für den Betrag aus der Mitteilung oben plus 250€ für die 2. fehlerhafte USt Erklärung)
Jetzt habe ich endlich verstanden, dass diese bereits erhaltene Vorsteuer ins Feld 122 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" gehört und ich sonst keine weiteren Eingaben machen muss, da ich keine Einnahmen hatte.
Normalerweise würde ich jetzt in Feld 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlung)" genau diesen Vorsteuerbetrag als -250€ eintragen. Jetzt macht mich aber im Hinweis folgender Satz stutzig:
"In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll einzutragen."
Sind damit meine 2 fehlerhaften USt Einreichungen gemeint? Müsste ich hier also stattdessen einen anderen Betrag eintragen, um meine Fehler zu korrigieren?
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