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Beteiligung an einer Wald- und Weidegenossenschaft

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    Beteiligung an einer Wald- und Weidegenossenschaft

    Hallo,
    Einkünfte aus der Genossenschaft müssen seit Neuestem rückwirkend seit 2014 versteuert werden.Für 2014-2019 wurden schon Steuerveranlagungen durchgeführt, so dass das Finanzamt geänderte Bescheide erlässt.
    Frage: Wo bzw in welche Zeile sind diese laufenden Einkünfte ((Einkunftsart: Land und Forstwirtschaft) im Formular einzutragen?
    LG
    Girlie

    #2
    In Betracht kommen m. E. je nach Art der Gewinnermittlung bei der Genossenschaft die Zeilen 12 oder 13 der Anlage L
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Auskunft.
      LG
      Girlie

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