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Wie berechnet Mein Elster festzusetzende Einkommenssteuer?

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    Wie berechnet Mein Elster festzusetzende Einkommenssteuer?

    Guten Abend,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe Verständnisprobleme zu der von Mein Elster ausgegeben unverbindlichen detaillierten Steuerberechnung. Zunächst einmal sind sämtliche Vorsorgeaufwändungen darin nicht aufgeführt. Muss ich irgendwo noch einen Haken setzen um die Anlage Vorsorgeaufwand mit in die Berechnung mit einfließen zu lassen?

    Ein weiteres Problem habe ich, da ich nach Angabe aller Daten auf ein übrigbleibendes zu versteuerndes Einkommen von 33218 Euro komme und die von Mein Elster berechnete festzusetzende Einkommenssteuer 6288 Euro betragen soll. Dieser Wert scheint mir sehr hoch, da ich über den online Brutto-Netto Rechner eine Lohnsteuer von gerade einmal 4125 Euro errechnet bekomme. Und soweit ich das verstanden habe sollten Einkommensteuer und Lohnsteuer als Angestellter ohne Nebeneinkünfte das gleiche sein. Kann mir jemand sagen, woher dieser gravierende Unterschied in der Berechnung kommen kann?

    Vielen Dank im Voraus
    Eric

    #2
    Zunächst einmal sind sämtliche Vorsorgeaufwändungen darin nicht aufgeführt.
    Du musst die Anlage Vorsorgeaufwand zunächst ausfüllen, vielleicht musst du sie auch erst noch hinzufügen.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von spami Beitrag anzeigen
      Zunächst einmal sind sämtliche Vorsorgeaufwändungen darin nicht aufgeführt
      Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand denn ausgefüllt? Und nichtmal die Krankenversicherung wurde berücksichtigt? Für 2020 gibt es einen Fehler bei der Steuerberechnung von Außergewöhnlichen Belastungen.

      Zitat von spami Beitrag anzeigen
      soweit ich das verstanden habe sollten Einkommensteuer und Lohnsteuer als Angestellter ohne Nebeneinkünfte das gleiche sein
      Das hast Du dann falsch verstanden.

      Kommentar


        #4
        Für 2020 gibt es einen Fehler bei der Steuerberechnung von Außergewöhnlichen Belastungen.
        Es gibt zwar noch einige Fehler mehr, aber bei der Krankenversicherung etc. habe ich bisher keine Fehler feststellen können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja. Meine Vermutung geht ja auch dahin, dass entweder die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt wurde, oder Vorsorgeaufwendungen mit Außergewöhnlichen Belastungen verwechselt wurden.

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand denn ausgefüllt? Und nichtmal die Krankenversicherung wurde berücksichtigt? Für 2020 gibt es einen Fehler bei der Steuerberechnung von Außergewöhnlichen Belastungen.

            Das hast Du dann falsch verstanden.
            Ja habe sie ausgefüllt und die Krankenversicherung wurde mit berücksichtigt. Was fehlt sind die Berechnungen für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeit- und Unfallversicherung.

            Was die Einkommensteuer angeht. Der Betrag, der unter Einkommensteuer und Abzug vom Lohn steht entspricht auf den Euro genau den Wert, der mir als Lohnsteuer auf der Steuerbescheinigung angezeigt wird. Was ist also genau der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer? Google bezieht Antworten immer nur auf selbstständige Arbeit, das ist bei mir allerdings nicht der Fall.

            Grüße Eric

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              #7
              Was fehlt sind die Berechnungen für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeit- und Unfallversicherung.
              Da fehlt nichts ! Diese Beiträge werden steuerlich nicht berücksichtigt, da du die Höchstgrenze bereits mit der Kranken- und Pflegeversicherung erreichst.

              Was ist also genau der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer?
              Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn du keine hohen Werbungskosten (> 1.000,00 €) hast

              und keine Haushaltsnahen Aufwendungen oder Außergewöhnlichen Belastungen kommt bei der Einkommensteuer der gleiche Betrag heraus,

              der dir bereits als Lohnsteuer abgezogen wurde. Dann macht die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch nicht unbedingt Sinn.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da fehlt nichts ! Diese Beiträge werden steuerlich nicht berücksichtigt, da du die Höchstgrenze bereits mit der Kranken- und Pflegeversicherung erreichst.


                Die Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn du keine hohen Werbungskosten (> 1.000,00 €) hast

                und keine Haushaltsnahen Aufwendungen oder Außergewöhnlichen Belastungen kommt bei der Einkommensteuer der gleiche Betrag heraus,

                der dir bereits als Lohnsteuer abgezogen wurde. Dann macht die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch nicht unbedingt Sinn.

                Alles klar, danke für die Erläuterung, das mit der Höchstgrenze ist mir wohl entgangen. Somit macht es auch Sinn, dass bei 1600 Euro (600 über den pauschalen 1000 Euro) Werbungskosten nach der Verrechnung nur ca. 300 Euro Erstattung übrig bleiben.

                Vielen dank das war sehr hilfreich und ich habe die Erklärung wohl doch korrekt ausgefüllt.

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                  #9
                  ... und ich habe die Erklärung wohl doch korrekt ausgefüllt.
                  Sieht ganz so aus! 300,00 € sind besser als nichts.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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