Liebe Alle,
aktuell sitze ich an meinen Steuererklärungen von 2014 bis 2019, um einen anständigen Verlustvortrag für hoffentlich ertragreiches 2021 zu bekommen. (Bachelor- und Masterstudium/ Zweit und Drittausbildung)
Nun habe habe ich jeweils in meinem Bachelor und meinem Master zwei integrierte Auslandssemester in China gehabt und frage mich wie ich die angebe.
Speziell frage ich mich, bzw. euch, wie ich meine nicht-direkten An- und Abreisen angebe. In drei Fällen habe ich die Tickets noch, in einem Fall bin ich allerdings über Land nach China gereist. Kann ich bei einer Strecke von ~11.500 km die Entfernungspauschale geltend machen?
Ich hoffe, dass euch dieser Fall ein bisschen Freude bereitet
Beste Grüße
aktuell sitze ich an meinen Steuererklärungen von 2014 bis 2019, um einen anständigen Verlustvortrag für hoffentlich ertragreiches 2021 zu bekommen. (Bachelor- und Masterstudium/ Zweit und Drittausbildung)
Nun habe habe ich jeweils in meinem Bachelor und meinem Master zwei integrierte Auslandssemester in China gehabt und frage mich wie ich die angebe.
Speziell frage ich mich, bzw. euch, wie ich meine nicht-direkten An- und Abreisen angebe. In drei Fällen habe ich die Tickets noch, in einem Fall bin ich allerdings über Land nach China gereist. Kann ich bei einer Strecke von ~11.500 km die Entfernungspauschale geltend machen?
Ich hoffe, dass euch dieser Fall ein bisschen Freude bereitet
Beste Grüße
Kommentar