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Über Land zum Auslandsstudium in China gefahren - Entfernungspauschale möglich?

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    Über Land zum Auslandsstudium in China gefahren - Entfernungspauschale möglich?

    Liebe Alle,

    aktuell sitze ich an meinen Steuererklärungen von 2014 bis 2019, um einen anständigen Verlustvortrag für hoffentlich ertragreiches 2021 zu bekommen. (Bachelor- und Masterstudium/ Zweit und Drittausbildung)

    Nun habe habe ich jeweils in meinem Bachelor und meinem Master zwei integrierte Auslandssemester in China gehabt und frage mich wie ich die angebe.
    Speziell frage ich mich, bzw. euch, wie ich meine nicht-direkten An- und Abreisen angebe. In drei Fällen habe ich die Tickets noch, in einem Fall bin ich allerdings über Land nach China gereist. Kann ich bei einer Strecke von ~11.500 km die Entfernungspauschale geltend machen?

    Ich hoffe, dass euch dieser Fall ein bisschen Freude bereitet

    Beste Grüße

    #2
    Zitat von SlimB Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, dass euch dieser Fall ein bisschen Freude bereitet
    Bevor ich mich frage, ob das nun eine Auswärtstätigkeit oder ein beruflich veranlasster Umzug war, frage ich mich lieber, was das mit Elster zu tun hat, und komme zum Schluss: nichts.

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      #3
      Abgesehen davon wäre der "Verlust" zunächst mit positiven Gesamtbeträgen der Einkünfte u.a. auch des Jahres 2020 im Rahmen u.a. auch der Einkommensteuerveranlagung 2020 zu verrechnen, so dass ja gar nicht klar ist, ob für 2021 etwas übrig bleibt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo,

        und zusätzlich
        Beim Bätcher ensteht kein Verlustvortrag, weil die Kosten Sonderausgaben sind und keine Werbungskosten

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          und zusätzlich
          Beim Bätcher ensteht kein Verlustvortrag, weil die Kosten Sonderausgaben sind und keine Werbungskosten

          Gruß FIGUL
          hatte vorher eine Ausbildung gemacht - aber ich denke die anderen haben recht - mein Beitrag kann gelöscht werden. Sorry.

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