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Ich bin leicht verwirrt .. ;)

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    Ich bin leicht verwirrt .. ;)

    Hallo zusammen,
    während Corona hat man ja gemeinhin ein wenig mehr Zeit. Da dachte mir, dass ich meine Steuererklärung ja auch mal auf elektronischem Wege machen könnte. Also bei "Mein Elster" angemeldet. Mail erhalten, Aktivierungscode erhalten … und los ging es.
    Aber das Formular ESt 1A (Einkommenssteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht komplett ausgefüllt und auch versendet. Das mit dem "versenden" hatte ich schon nicht verstanden. Ich dachte eigentlich jetzt kommen die weiteren Formulare (Werbekosten, Kinder, etc.). Ich finde aber kein einziges Formular in dem ich meine Angaben machen kann.
    Mein Fragen. Mache ich vielleicht einen grundsätzlichen Gedankenfehler? Bin ich vielleicht zu früh für die Einkommenssteuererklärung 2020 und es gibt die Formulare noch gar nicht?
    Ich mache mir gerade Sorgen, dass ich einen Fehler gemacht habe und das Finanzamt jetzt meine Steuer ermittelt ohne die restlichen Angaben zu berücksichtigen.
    Ich habe so früh angefangen, weil ich wissen wollte wie sich das Kurzarbeitergeld dass ich in 2020 zweitweise erhalten habe, auswirkt.
    Für eine kurz Aufklärung wäre ich sehr dankbar.


    #2
    Mein Fragen. Mache ich vielleicht einen grundsätzlichen Gedankenfehler? Bin ich vielleicht zu früh für die Einkommenssteuererklärung 2020 und es gibt die Formulare noch gar nicht?
    Es gibt alles, aber du musst die benötigten Anlagen natürlich selbst hinzufügen. Wenn man eine neue Erklärung startet, wird ein Anlagenassistent angeboten.

    Weitere Hilfe findest du hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Falls du eine unvollständige Erklärung übermittelt hast, startest du ein neues Formular, übernimmst die bereits übermittelten Daten, fügst die

    fehlenden Anlagen hinzu, füllst diese aus und übermittelst anschließend neu. Das Finanzamt bearbeitet nur die zuletzt übermittelte Erklärung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24.
      Danke für den Hinweis. Hat alles gut geklappt. Wenigstens muss ich offensichtlich keine Steuer nachzahlen. Bin alleinerziehend mit Steuerklasse 2. Bislang hatte ich immer ca. 2000 Euro Rückerstattung vom Finanzamt. In 2020 hab ich laut meiner Lohnsteuerbescheinigung 1574 Euro Kurzarbeitergeld bezogen. Jetzt beträgt die Rückerstattung nur noch ca. 350 Euro. Naja .. besser als nachzahlen ...

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        #4
        Hallo,

        das kommt mir aber sehr wenig vor.
        Haben sich die Werbungskosten so stark vermindert?
        Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt? (KV,PV,RV)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von Tom17 Beitrag anzeigen
          .......Das mit dem "versenden" hatte ich schon nicht verstanden. Ich dachte eigentlich jetzt kommen die weiteren Formulare (Werbekosten, Kinder, etc.). Ich finde aber kein einziges Formular in dem ich meine Angaben machen kann.
          ...........
          alles nochmal von vorn machen mit anlage N und und anlage versorgungsaufwand .braucht man für das kind auch ne extra anlage?

          Kommentar


            #6
            Natürlich braucht man für jedes Kind auch jeweils eine Anlage Kind. In der wird auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              das kommt mir aber sehr wenig vor.
              Haben sich die Werbungskosten so stark vermindert?
              Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt? (KV,PV,RV)

              Gruß FIGUL
              Hallo FIGUL,

              meine Werbekosten sind im Vergleich zu 2019 ungefähr gleich geblieben (ungefähr 2000 Euro). Weniger Kilometer, dafür die Honeoffice Pauschale.
              Ich hatte alle benötigten Anlagen ausgefüllt. Das "Problem" scheint dieser "Progressionsvorbehalt" zu sein. Ich hatte in 2020 insgesamt für 4 Monate 20% Kurzarbeit (80% Arbeit).
              Mein Nettoverlust in diesen 4 Monaten war extrem gering (Arbeitgeber hat Kurzarbeitergeld auch auf 85% aufgestockt).
              So wie ich es gelesen habe, soll sich der Progressionsvorbahlt auch eher bei der Steuererklärung negativ bemerkbar machen, wenn man nur kurzzeitig und wenig in Kurzarbeit war. Ich habe in diesen Monaten nur ca. 120 Euro netto pro Monat verloren. Aber meine Lohnsteuer betrug durch mein reduziertes Bruttogehalt insgesamt über 2000 Euro weniger als in 2019. Da war ich schon nicht übertrieben optimistisch. Ich nehm das mal sportlich hin. Im Gegensatz zu anderen geht es mir da echt noch halbwegs gut. Ich frage mich sowieso wie der Staat das weiterhin alles bezahlen will bzw. kann.

              Danke noch einmal für all eure Informationen und Hilfe. War meine erste elektonische Steuererklärung. In 2022 werde ich besser sein ..

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                #8
                Aber meine Lohnsteuer betrug durch mein reduziertes Bruttogehalt insgesamt über 2000 Euro weniger als in 2019.
                Das ist der eigentliche Knackpunkt und natürlich wirkt sich auch der Progressionsvorbehalt negativ aus. Dessen Auswirkungen auf die

                Höhe der Steuer kannst du ja selbst leicht ermitteln, indem du die Steuerberechnung einfach ohne das Kurzarbeitergeld laufen lässt.

                Vergleichen darf man auch nicht die Höhe der Erstattung, sondern die 2019 und 2020 anfallenden Steuern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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