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Wo und wie trage ich meinen Riester-Vertrag ein?

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    Wo und wie trage ich meinen Riester-Vertrag ein?

    Hallo,
    Ich versuche gerade herauszufinden, wo ich bei der Steuererklärung 2019 meinen Riestervertrag eintrage. Bisher war es immer unter der Anlage Vorsorgeaufwand und jetzt vermutlich die Anlage AV. Aber hier komme ich nicht weiter. Was ist bei Punkt 2 "Unmittelbare Begünstigung" einzutragen? Ich meine mich zu erinnern, dass der Riester-Vertrag auf mich läuft und mein Mann nur einen "Pflichtanteil" im Jahr bezahlt, bin mir aber nicht sicher. Wenn ich das Häkchen bei Ehefrau mache, muss ich in den Zeilen 6 bis 14 etwas eintragen, aber was? Was sind denn "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"? Trifft das auf mich zu? Vielleicht als Hinweis: Ich bin verbeamtete Lehrerin.
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    Beste Grüße,
    Anja

    #2
    Die Eingaben unterscheiden sich nicht von den Vorjahren. Du kannst im Prinzip also in der Anlage AV der 2018er Erklärung nachgucken, wie da die Angaben gemacht wurden. Ob und wie Du begünstigt bist, weißt Du ja sicher, sonst hättest Du so einen Vertrag ja nicht abgeschlossen.

    Die Höhe der Beiträge ist ja nicht mehr einzutragen. Damit die Steuerberechnung trotzdem stimmt, sollte die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausgefüllt werden.

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      #3
      Die Riesterbeiträge müssen seit jeher in der Anlage AV erfasst werden, nicht erst seit 2019. Neu ist nur, dass man die Beiträge nicht mehr

      eintragen muss. Damit die Steuerberechnung stimmt, müssen die Beiträge aber in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

      erfasst werden. Als Beamtin bist du unmittelbar begünstigt. Für deine Beamtenbezüge 2018 steht eine eigene Zeile zur Verfügung, nämlich

      die Zeile 7. Nur die musst du ausfüllen und eventuell noch die Angaben zu Kindern. Was deinen Mann angeht, kann ich ohne Angaben zu

      seinem Status nichts sagen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Eingaben unterscheiden sich nicht von den Vorjahren.
        Wirklich ? Du schreibst doch selbst richtigerweise, dass sich eine Menge geändert hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich mache die Steuererklärung das erste Mal mit Mein Elster und daher ist die Oberfläche für mich neu und ungewohnt. 2018 habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand den Riester-Vertrag in Zeile 8 eingetragen (Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen). Das finde ich so doch nicht in den Anlagen für 2019, oder steh ich auf dem Schlauch?

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wirklich ? Du schreibst doch selbst richtigerweise, dass sich eine Menge geändert hat.
            Es wurde ja nicht gefragt wo die Beiträge einzutragen sind.

            Die Anlage hat sich nicht geändert. Ob und wie man begünstigt ist ist genauso einzutragen wie bisher. Und die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres waren schon immer anzugeben.

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              #7
              Zitat von Anja Beitrag anzeigen
              Anlage Vorsorgeaufwand den Riester-Vertrag in Zeile 8
              Die ist scheinbar für Rürup-Verträge gedacht. Riester gehört jedenfalls in die Anlage AV.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Riesterbeiträge müssen seit jeher in der Anlage AV erfasst werden, nicht erst seit 2019. Neu ist nur, dass man die Beiträge nicht mehr

                eintragen muss. Damit die Steuerberechnung stimmt, müssen die Beiträge aber in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                erfasst werden. Als Beamtin bist du unmittelbar begünstigt. Für deine Beamtenbezüge 2018 steht eine eigene Zeile zur Verfügung, nämlich

                die Zeile 7. Nur die musst du ausfüllen und eventuell noch die Angaben zu Kindern. Was deinen Mann angeht, kann ich ohne Angaben zu

                seinem Status nichts sagen.
                Verstehe ich das richtig, dass ich dann in Zeile 8 meinen Bruttoarbeitslohn eintrage?

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                  #9
                  Bei mir sind in Zeile 8 die Entgeltersatzleistungen.

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                    #10
                    Verstehe ich das richtig, dass ich dann in Zeile 8 meinen Bruttoarbeitslohn eintrage?
                    Ich habe doch geschrieben: Zeile 7 ! Einzutragen ist dein Bruttoarbeitslohn 2018
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      die armen Kinder

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        die armen Kinder
                        Dank Corona bleiben die meisten derzeit vom Präsenzunterricht verschont.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Als Beamtin bist du unmittelbar begünstigt.
                          Wenn sie es schafft, gegenüber ihrer Bezügestelle der Datenübermittlung ihrer Besoldung an die Zulagenstelle zuzustimmen. Eigentlich eine Kleinigkeit, aber wenn man es vergisst ist es Essig mit Riester-Förderung.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Dank Corona bleiben die meisten derzeit vom Präsenzunterricht verschont.
                            Das hätte man früher nie geglaubt, wie sich die Zwerge nach Ihrer Schule sehnen

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Dank Corona bleiben die meisten derzeit vom Präsenzunterricht verschont.
                              Abfällige Bemerkungen bzgl. meiner Befähigung als Lehrerin zu machen finde ich an dieser Stelle absolut unangebracht. Sie haben überhaupt keine Ahnung, wie es ist, wenn man versucht, Fragen ins Forum zu stellen, wenn man nebenbei von seinen kleinen Kindern abgelenkt wird. Da kann man sich schon mal vertippen, ob es Zeile 7 oder 8 ist. Ich dachte, man könnte in diesem Forum jede Frage stellen, ohne gleich angefeindet zu werden, weswegen auch immer. Aber Besserwisser gibt es überall und dieses Mal war es ausnahmsweise nicht die Lehrerin.
                              Trotzdem danke für die Hinweise!

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