Zitat von L. E. Fant
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Wo und wie trage ich meinen Riester-Vertrag ein?
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Nicht nur scheinbar sondern tatsächlich. Übrigens ein Fehler, den das FA nicht heilen kann, da der Antrag auf den Sonderausgabenabzug der Beiträge zwingend erforderlich ist, wenn man den Riestervertrag absetzen will. Ich wär aber sehr überrascht, wenn das nicht im Bescheid gestanden hätte.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenNicht nur scheinbar
Ich war mir da unsicher. Eigentlich hatte ich mir eingebildet dass auch Rürup in die AV kommt. Aber ich hab's auch nie gebraucht.
Andererseits hätte ich mir auch vorstellen können dass Anja das im Vorjahr schon richtig eingetragen hätte, aber dieses Jahr einfach die Begriffe Rürup und Riester verwechselt hätte.
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Das war aber noch nie der Fall. Die Finanzverwaltung hat sogar den nichtamtlichen Begriff "Rürup-Vertrag" in die Zeilenerläuterung zur Zeile 8 derEigentlich hatte ich mir eingebildet dass auch Rürup in die AV kommt.
Anlage Vorsorgeaufwand aufgenommen. Da kann man sich eigentlich nicht vertun, wobei Beamte eher selten einen zertifizierten Basisrentenvertrag
abschließen. Ich kenne jedenfalls keine(n) Beamtin(en), die/der in in diese Art von privater Altersversorgung einzahlt.
Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sogenannte Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzüglich steuerfreier Zuschüsse)
- ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werdenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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