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"ab steuerfreie Arbeitgebererstattung"

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    "ab steuerfreie Arbeitgebererstattung"

    Ich mache meine EinkommenSteuererklärung zum ersten Mal über "Mein Elster". Davor immer in Elster. Für 2020 habe ich die Daten aus Elster übernommen und die Lohnsteuerbescheinigung abgerufen. Ich veranlage allein. Erster Schock: Nach der ersten Berechnung soll ich ca. 200€ nachzahlen. 2019 habe ich 1800€ zurückbekommen - nur mal zum Vergleich.
    Also habe ich mich auf die Suche begeben. Ich habe die Lohnsteuerbescheinigung von 2020 mal ins "alte Elster" für das Jahr 2019 eingetragen (abrufen geht ja da nicht mehr). Im "alten Elster" werden mir die 1800€ Erstattung berechnet.

    Bei der Berechnungsübersicht listet "Mein Elster"

    ---ab steuerfreie arbeitgebererstattungen 4696 €

    auf, was im "alten Elster" nicht auftaucht. Daher ergibt sich im alten Elster ein Erstattung.

    Laut diesem Beitrag, der sich auf Elster bezieht:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...altersvorsorge

    folgender Hinweis: "Bei der (falschen) Elster-Erklärung wurde in Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 offensichtlich 1xJa und 1xNein erklärt."

    D.h. irgendwo in der Anlage AV ist ein Häckchen falsch gesetzt.
    Könnte das die Ursache sein oder kann man das nur bei gemeinsamer Veranlagung falsch setzen?

    Nur kann ich dieses Häckchen in "Mein Elster" nicht finden.

    Oder liegt die Ursache wo anders?

    Aus meiner Sicht muss die ausgerechnete Nachzahlung auf alle Fälle falsch sein. Ich bin normaler Angestellter, der jeden Monat sein Geld bekommt. Im April gibt es eine Bonuszahlung + Rückwirkende Lohnerhöhung. D.h. hier sollte schon auf Grund des Lohnsteuerjahresausgleiches ein Erstattung ausgewiesen werden.

    Vielen Dank

    Edit: Abweichend von meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 wurde für 2020 die Zeile 24 "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse" nicht gefüllt. 2019 stand da bei 24a) 4138,20 und 24b) 558,12. Das macht in Summe 4696,32€. Also die Zahl, die oben steht.
    Zuletzt geändert von msfox; 31.01.2021, 20:57.

    #2
    Mit deiner Fragestellung komme ich nicht auf Anhieb klar. Wo genau tauchen die steuerfreien Arbeitgebererstattungen in der Steuerberechnung auf ?

    Wo steht was in der Anlage Vorsorgeaufwand ? Die Anlage AV ist nur für sog. Riesterverträge von Bedeutung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mit deiner Fragestellung komme ich nicht auf Anhieb klar. Wo genau tauchen die steuerfreien Arbeitgebererstattungen in der Steuerberechnung auf ?

      Wo steht was in der Anlage Vorsorgeaufwand ? Die Anlage AV ist nur für sog. Riesterverträge von Bedeutung.
      "steuerfreien Arbeitgebererstattungen" tauchen bei der Auflistung der Berechnungsdetails auf. Dort unter "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" nach "Beiträge Pflegeversicherung".
      Ja, Riester hab ich auch...

      Bitte mein "Edit" im Eingangspost beachten.
      Vielen Dank

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        #4
        Abweichend von meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 wurde für 2020 die Zeile 24 "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse" nicht gefüllt. 2019 stand da bei 24a) 4138,20 und 24b) 558,12. Das macht in Summe 4696,32€. Also die Zahl, die oben steht.
        Bist du dann 2020 wieder in die Krankenversicherungspflicht gerutscht? Dann müssten sich auch die Werte unter den Nummern 25 und 26 deiner

        Lohnsteuerbescheinigungen 2019 und 2020 deutlich voneinander unterscheiden. Die aus dem Vorjahr von ElsterFormular importierten AG-Zuschüsse

        musst du dann in der Anlage Vorsorgeaufwand löschen !

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habs gefunden!, obwohl ich schon den halben Tag gesucht hatte.

          Zur Erklärung:
          Ich habe die Daten aus "Elster" von 2019 übernommen und anschließend meine Lohnsteuerbescheinigung abgerufen.
          2019 war bei meiner Lohnsteuerkarte die Zeile 24 gefüllt (siehe "Edit" im Eingangspost). 2020 nun nicht mehr. Durch die Übernahme aus dem Vorjahr stand in "Mein Elster" unter "5 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse" immer noch die übernommen Beträge aus 2019, die aber für 2020 nicht mehr gültig sind. Die habe ich gelöscht und somit gibt es für 2020 auch eine Erstattung.
          Warum die weggefallen sind, kläre ich mit meinem Arbeitgeber. Ich vermute, weil ich wieder in die gesetztlich Krankenversicherung gerutscht bin. Also nicht mehr "freiwillig Versichert".

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            musst du dann in der Anlage Vorsorgeaufwand löschen !
            Danke, habe deinen Beitrag erst nach meinen Erfolg gelesen .
            Blöd ist das in "Mein Elster" aber schon. Ich glaube im alten Elster habe ich die Lohnsteuerbescheinigung immer erst gelöscht, bevor ich die Daten abgerufen habe. Werd ich dann wohl in "Mein Elster" zukünftig auch machen.

            Noch ein Frage OT:
            Wenn die Anlag AV für Riester ist, wo trage ich es dort ein?
            Ich hatte gelesen, dass das der Riester nur unter "Zusatzangaben zu Steuerberechnung" eingetragen werden. Die Daten für Riester hat "Mein Elster" nicht abgerufen. Da gab es nix.

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              #7
              Zitat von msfox Beitrag anzeigen

              Wenn die Anlag AV für Riester ist, wo trage ich es dort ein?
              Ich hatte gelesen, dass das der Riester nur unter "Zusatzangaben zu Steuerberechnung" eingetragen werden. Die Daten für Riester hat "Mein Elster" nicht abgerufen. Da gab es nix.
              Der Antrag auf den Sonderausgabenabzug der Riesterbeiträge wird mit der Anlage AV gestellt. Keine Anlage AV, keine Berücksichtigung der Riesterbeiträge. Die Versicherer haben bis Ende Februar Zeit, die Daten zu übermitteln.

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                #8
                Die Daten für Riester lagen wahrscheinlich noch nicht vor, als du den Abruf durchgeführt hast. Im Moment funktioniert der Abruf generell nicht.

                Was Riester angeht, musst du nach wie vor die Anlage AV ausfüllen, dort kann man aber bei Mein ELSTER die Beiträge nicht eingeben.

                Die musst unter Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen, weil sonst die Steuerberechnung nicht stimmt.

                Mit Veränderungen wie in deinem Fall kommt der Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nicht klar, da nur gleichartige Daten überschrieben

                werden und in deinem Fall 2020 keine AG-Zuschüsse mehr geliefert wurden. Durch die jährliche Anhebung der Pflichtversicherungsgrenzen

                in der Krankenversicherung kann es solche Änderungen geben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das 'alte Elster' hieß übrigens ElsterFormular.

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