Hallo zuammen,
ich versuche mich zum ersten Mal an Mein Elster online - und bin ziemlich geplättet von der Komplexität. Die meisten Sachen konnte ich lösen, auch über dieses Forum. Verblieben ist eine Frage: ich habe Erträge aus einem Nachrangdarlehen die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Diese Erträge möchte ich gerne angeben in der Steuererklärung, um sie zu versteuern.
Ich wollte eigentlich nicht Anlage KAP vollständig ausfüllen (d.h. auf alle Steruerbescheinigungen warten und dann viel Schreib- und Rechenarbeit haben), da mein Sparerfreibetrag vollständig erschöpft ist, ich nichts zu verrechnen habe, alle anderen Erträge bis auf die zuvor genannte pauschal besteuert wurden und ich auch keine Günstigerprüfung brauche. Also habe ich den zu erklärenden Betrag einfach in Zeile 7 in der Anlage KAP eingetragen und den darauf entfallenen Sparerfreibetrag auf 0 gesetzt. In der Berechnung wird das dann richtig verarbeitet und ich muss 26,3% Steuern auf den Betrag zahlen. So habe ich das auch früher schon bei Elsterformular gemacht, da hat nie jemand gemeckert....
Nun habe ich aber zufällig gesehen, dass ich diesen Ertrag in Mein Elster online anders eintragen muss. Dazu müsste ich nach meinen bisherigen Recherchen Anlage KAP vollständig ausfüllen, dann noch Anlage KAP-BET (Zeile 14), um Fehlermeldungen zu vermeiden.
Kann mir jemand helfen und sagen, ob mein Verständnis richtig ist? Was muss ich genau wo eintragen, um Fehlermeldungen zu vermeiden? Was passiert, wenn ich es einfach bei der von mir vorgenommenen Eintragung belasse? Steuern habe ich damit ja nicht hinterzogen, nur etwas falsch eingetragen - wobei richtiges Eintragen hier schon ein sehr tiefes Verständnis des Ganzen voraussetzt...
Danke für die Hilfe.
ich versuche mich zum ersten Mal an Mein Elster online - und bin ziemlich geplättet von der Komplexität. Die meisten Sachen konnte ich lösen, auch über dieses Forum. Verblieben ist eine Frage: ich habe Erträge aus einem Nachrangdarlehen die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Diese Erträge möchte ich gerne angeben in der Steuererklärung, um sie zu versteuern.
Ich wollte eigentlich nicht Anlage KAP vollständig ausfüllen (d.h. auf alle Steruerbescheinigungen warten und dann viel Schreib- und Rechenarbeit haben), da mein Sparerfreibetrag vollständig erschöpft ist, ich nichts zu verrechnen habe, alle anderen Erträge bis auf die zuvor genannte pauschal besteuert wurden und ich auch keine Günstigerprüfung brauche. Also habe ich den zu erklärenden Betrag einfach in Zeile 7 in der Anlage KAP eingetragen und den darauf entfallenen Sparerfreibetrag auf 0 gesetzt. In der Berechnung wird das dann richtig verarbeitet und ich muss 26,3% Steuern auf den Betrag zahlen. So habe ich das auch früher schon bei Elsterformular gemacht, da hat nie jemand gemeckert....
Nun habe ich aber zufällig gesehen, dass ich diesen Ertrag in Mein Elster online anders eintragen muss. Dazu müsste ich nach meinen bisherigen Recherchen Anlage KAP vollständig ausfüllen, dann noch Anlage KAP-BET (Zeile 14), um Fehlermeldungen zu vermeiden.
Kann mir jemand helfen und sagen, ob mein Verständnis richtig ist? Was muss ich genau wo eintragen, um Fehlermeldungen zu vermeiden? Was passiert, wenn ich es einfach bei der von mir vorgenommenen Eintragung belasse? Steuern habe ich damit ja nicht hinterzogen, nur etwas falsch eingetragen - wobei richtiges Eintragen hier schon ein sehr tiefes Verständnis des Ganzen voraussetzt...
Danke für die Hilfe.
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