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Eingabe von Erträgen aus Crowdfunding (Nachrangdarlehen)

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    Eingabe von Erträgen aus Crowdfunding (Nachrangdarlehen)

    Hallo zuammen,

    ich versuche mich zum ersten Mal an Mein Elster online - und bin ziemlich geplättet von der Komplexität. Die meisten Sachen konnte ich lösen, auch über dieses Forum. Verblieben ist eine Frage: ich habe Erträge aus einem Nachrangdarlehen die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Diese Erträge möchte ich gerne angeben in der Steuererklärung, um sie zu versteuern.

    Ich wollte eigentlich nicht Anlage KAP vollständig ausfüllen (d.h. auf alle Steruerbescheinigungen warten und dann viel Schreib- und Rechenarbeit haben), da mein Sparerfreibetrag vollständig erschöpft ist, ich nichts zu verrechnen habe, alle anderen Erträge bis auf die zuvor genannte pauschal besteuert wurden und ich auch keine Günstigerprüfung brauche. Also habe ich den zu erklärenden Betrag einfach in Zeile 7 in der Anlage KAP eingetragen und den darauf entfallenen Sparerfreibetrag auf 0 gesetzt. In der Berechnung wird das dann richtig verarbeitet und ich muss 26,3% Steuern auf den Betrag zahlen. So habe ich das auch früher schon bei Elsterformular gemacht, da hat nie jemand gemeckert....

    Nun habe ich aber zufällig gesehen, dass ich diesen Ertrag in Mein Elster online anders eintragen muss. Dazu müsste ich nach meinen bisherigen Recherchen Anlage KAP vollständig ausfüllen, dann noch Anlage KAP-BET (Zeile 14), um Fehlermeldungen zu vermeiden.

    Kann mir jemand helfen und sagen, ob mein Verständnis richtig ist? Was muss ich genau wo eintragen, um Fehlermeldungen zu vermeiden? Was passiert, wenn ich es einfach bei der von mir vorgenommenen Eintragung belasse? Steuern habe ich damit ja nicht hinterzogen, nur etwas falsch eingetragen - wobei richtiges Eintragen hier schon ein sehr tiefes Verständnis des Ganzen voraussetzt...

    Danke für die Hilfe.

    #2
    Hmm. Du hast Erträge aus einem Nachrangdarlehen, hast festgestellt, dass sie nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, und trägst sie natürlich in dem Abschnitt ein, der Erträge enthält, die dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Widerspruch fällt dir auf?
    Nun findest du die Anlage KAP-BET. Nun hast du irgendeinem Unternehmen ein Darlehen gegeben. Bist du deswegen an dem Unternehmen beteiligt?

    Wenn dein Freibetrag doch eh erschöpft ist und die Günstigerprüfung nicht willst, ist der logische Weg meines Erachtens die Angabe 801 in Zeile 17 und die Erträge aus dem Darlehen in Zeile 18. Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlagen. Passt erschreckend.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Hmm. Du hast Erträge aus einem Nachrangdarlehen, hast festgestellt, dass sie nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, und trägst sie natürlich in dem Abschnitt ein, der Erträge enthält, die dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Widerspruch fällt dir auf?
      Nun findest du die Anlage KAP-BET. Nun hast du irgendeinem Unternehmen ein Darlehen gegeben. Bist du deswegen an dem Unternehmen beteiligt?

      Wenn dein Freibetrag doch eh erschöpft ist und die Günstigerprüfung nicht willst, ist der logische Weg meines Erachtens die Angabe 801 in Zeile 17 und die Erträge aus dem Darlehen in Zeile 18. Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlagen. Passt erschreckend.
      Das habe ich gesucht. Dankeschön!

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        #4
        Habe ich irgendwo gesagt, dass ich ein Experte bin? Kann ich mich nicht erinnern. Ehrlich, auf solche 'süffisanten' Tipps kann jeder verzichten... Der Widerspruch ist mir aufgefallen, auf den Tip mit KAP-BET bin ich nach Suche im Netz aufmerksam geworden. Man sollte dieses wohl eher mal denjenigen sagen, die sich solchen Unsinn ausdenken...

        Nun zu dem, was Du sagst. Man erhält dabei folgende Fehlermeldung: Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). D.h. aus meiner Sicht: man muss alle Steuerbescheinigungen abwarten und eintragen. Kann sein, dass es keine andere Lösung als die von mir vorgenommene falsche Eintragung gibt...

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          #5
          Dir ist schon aufgefallen, dass Du im Unterforum "Elster Anwendung Forum" postest und dass "Mein Elster" ein eigenes Unterforum hat ? Ich verschiebe mal.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Bussybär Beitrag anzeigen
            Habe ich irgendwo gesagt, dass ich ein Experte bin? Kann ich mich nicht erinnern. Ehrlich, auf solche 'süffisanten' Tipps kann jeder verzichten...
            Das ist deine Entscheidung, auf welche Tipps du verzichten willst.

            Zitat von Bussybär Beitrag anzeigen
            Der Widerspruch ist mir aufgefallen, auf den Tip mit KAP-BET bin ich nach Suche im Netz aufmerksam geworden. Man sollte dieses wohl eher mal denjenigen sagen, die sich solchen Unsinn ausdenken...
            Dann sag es ihnen.

            Zitat von Bussybär Beitrag anzeigen
            Nun zu dem, was Du sagst. Man erhält dabei folgende Fehlermeldung: Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). D.h. aus meiner Sicht: man muss alle Steuerbescheinigungen abwarten und eintragen. Kann sein, dass es keine andere Lösung als die von mir vorgenommene falsche Eintragung gibt...
            Du hast die Systematik der Anlage KAP nicht verstanden. Wenn du keine Günstigerprüfung willst, musst du eben nicht alle Steuerbescheinigungen abwarten. Für den Fall, dass du gar keine Steuerbescheinigungen abwarten willst, würde ich neben der 801 in Zeile 17 zunächst eine Null in Zeile 16, wenn es immer noch nicht geht eine Null in die Zeile 7, und wenn es dann immer noch nicht geht, noch Nullen in 37, 38 und ggfs. 39 schreiben. In der Vergangenheit hat das geholfen.

            Wobei die Fehlermeldung eigentlich danach klingt, als wären bereits Steuerbeträge lt. Bescheinigungen eingegeben, was ich nicht verstehe, da du ja noch gar keine Bescheinigungen hast, aber vielleicht ist die Meldung doof.

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              #7
              ist der logische Weg meines Erachtens die Angabe 801 in Zeile 17 und die Erträge aus dem Darlehen in Zeile 18. Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlagen.
              und damit ist auch bereits alles fehlerfrei erklärt. Anträge müssen in solchen Fällen nicht gestellt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke,
                - für's verschieben meiner Frage (nein, ich wusste nicht, dass ich an der falschen Stelle unterwegs bin)
                - Nach Eintragen von 801 in Zeile 17 und dann jeweils Null in Zeile 16, 7 und 37 ist die Fehlermeldung weg. Ohne 7 und 37 geht es nicht, aber ohne 38.

                Mein Problem ist also gelöst.

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                  #9
                  Nach Eintragen von 801 in Zeile 17 und dann jeweils Null in Zeile 16, 7 und 37 ist die Fehlermeldung weg. Ohne 7 und 37 geht es nicht, aber ohne 38.
                  Doch, die Zeilen 7, 16 und 37 können problemlos leer gelassen werden, man darf nur keinen Antrag stellen. Die Erträge habe ich als inländische Erträge

                  in die Zeile 18 der Anlage KAP eingetragen, wären sie im Ausland erzielt worden, wäre die Zeile 19 einschlägig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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