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USt-Voranmeldung bei Steuerliche Erfassung für kleinen Freiberufler 2021

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    USt-Voranmeldung bei Steuerliche Erfassung für kleinen Freiberufler 2021

    Nachdem ich die Zertifikatsdatei erstellt habe usw. und mich letztendlich anmelden konnte, habe ich am 29.01.2021 den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen über Elster übermittelt.

    Es geht um eine Neugründung als Freiberufler als Berater:
    • Max. 7.000 EUR Umsatz im Erstjahr, danach max. 12.000
    • Erstmal keine nennenswerten Gewinne, wegen den Anfangsinvestitionen
    • EÜR
    • Als Anfang habe ich den 01.01.2021 angegeben, obwohl ich noch kein Einkommen erzielt habe.

    Bei der Umsatzsteuer habe ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet,
    Und die Option Istversteuerung gewählt.

    Mich verwirren jetzt einige Angaben bei den Formularen.
    Seit 2021 müsste ich ja die Umsatzsteuer quartalsmässig voranmelden.
    Das wurde auch einmal unter Elster so beschrieben. In einigen Formularen danach ist aber von der bisherigen monatlich Anmeldung die Rede.
    Hat man das hier nur übersehen oder soll ich doch einen Eintrag auf die quartalsweise Voranmeldung stellen?

    Ich wurde da auch des Öfteren auf das Ausstellen eines SEPA-Formulars hingewiesen. Allerdings ist das während des Anmeldeprozeß nie aufgetaucht.

    Sollte man hier proaktiv tätig werden oder bekommt man weitere Informationen, wenn das Finanzamt das eingesendete Formular bearbeitet hat?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Klaus
    Zuletzt geändert von Free_Lance; 04.02.2021, 04:53. Grund: Typo entfernt

    #2
    SEPA-Lastschriftmandate müssen nach wie vor unterschrieben eingereicht werden.

    Wenn ich es recht im Kopf habe, muss man bei einer Neugründung die Umsatzsteuervoranmeldung zunächst monatlich einreichen.

    Ob man von Anfang an Quartalsanmeldungen beantragen kann, müsste ich erst recherchieren, das kannst du doch auch selbst.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nämlich nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: im Unterforum für ElsterFormular bist du im Übrigen falsch, den Fragebogen gab und gibt es nur in der Webanwendung Mein ELSTER.

      Ich verschiebe das Thema entsprechend.

      Den 29.02.2021 wird es nicht geben !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Mal ins Gesetz gucken

        Zitat von § 18 Umsatzsteuergesetz
        Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nachtrag: im Unterforum für ElsterFormular bist du im Übrigen falsch, den Fragebogen gab und gibt es nur in der Webanwendung Mein ELSTER.

          Ich verschiebe das Thema entsprechend.

          Den 29.02.2021 wird es nicht geben !
          Super, vielen Dank.
          Den Typo habe ich oben korrigiert, gemeint war der 29.01.2021.



          Für Neugründungen von 2021 bis 2026 gibt es Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz III.

          https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1

          Kommentar


            #6
            Zitat von Free_Lance Beitrag anzeigen
            2021 bis 2026 gibt es Änderungen
            Danke für den Link. Steht ja tatsächlich auch so in dem Paragraphen, den ich verlinkt hatte. Nachdem im Satz davor das Gegenteil behauptet wurde .

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Danke für den Link. Steht ja tatsächlich auch so in dem Paragraphen, den ich verlinkt hatte. Nachdem im Satz davor das Gegenteil behauptet wurde .
              Da habe ich gestern auch zu lesen aufgehört
              Schade, dass Gesetze so immer unleserlicher werden.

              Dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich wegen der quartalsweisen Voranmeldung nichts weiter zu erledigen habe und bei Mein Elster nur ein paar Sachen noch nicht aktualisiert wurden.

              Wegen der SEPA warte ich dann die Bearbeitung meiner Erfassung ab und erteile das Lastschriftmandat per Briefpost.

              Habe ich noch etwas übersehen?

              Ansonsten sage ich vielen Dank für eure HIlfe.

              Beste Grüße

              Kommentar


                #8
                Schade, dass Gesetze so immer unleserlicher werden.
                Bei nur befristet geltenden Regelungen ist das oft nicht vermeidbar. Außerdem ist das Umsatzsteuerrecht wegen der EU-Harmonisierung inzwischen generell

                ziemlich kompliziert. Falls du wirklich etwas übersehen hast, wird sich das Finanzamt schon melden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nur ein Kurzer Nachtrag:

                  Heute habe ich den Bescheid mit der Zuteilung der USt-ID bekommen. Vor einer Woche davor auch eine neue Steuernummer und zwei Tage später einen weiteren Brief, dass die Steuernummer auch für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung gilt.

                  Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist das Kalender-Vierteljahr.
                  Im ersten Brief wird die bisherige Kontonummer aufgeführt, anstatt der neuen vom Antrag. Dazu aber auch die Bitte eine Änderung mitzuteilen und ein neues SEPA-Mandat schriftlich zu erteilen. Im zweiten Schreiben gibt es keine Hinweise dazu.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Free_Lance Beitrag anzeigen
                    Im ersten Brief wird die bisherige Kontonummer aufgeführt, anstatt der neuen vom Antrag. Dazu aber auch die Bitte eine Änderung mitzuteilen und ein neues SEPA-Mandat schriftlich zu erteilen. Im zweiten Schreiben gibt es keine Hinweise dazu.
                    Hallo Free_Lance,

                    einmal reicht doch auch oder ?

                    Das zweite Schreiben ist nur die Information für welche Steuerarten die Steuernummer noch gilt und der Abgabezeitraum.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Vielen Dank für Deine Antwort. Sorry, es ist jetzt das erste Mal, dass ich das durchmache. Für mich und auch andere schildere ich es hier halt im Detail..

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                      einmal reicht doch auch oder ?

                      Das zweite Schreiben ist nur die Information für welche Steuerarten die Steuernummer noch gilt und der Abgabezeitraum.
                      Zunächst mag Deine Sicht ja ein gewisses Gewicht haben.

                      Neben der Aktualisierung für andere zu dem Thema habe ich mir halt noch weitere Gedanken gemacht:
                      Kommt demnächst noch ein Brief mit der richtigen Konto-Nummer vom Antrag?
                      Außerdem erwarte ich ja noch ein Schreiben mit den neuen EkSt-Vorauszahlungen und bin gespannt von welchem Konto es abgebucht wird. Oder auch nicht?

                      Dir scheint dieser Ablauf ja geläufig zu sein. Also mit welchen weiteren Schreiben vom Finanzamt in Salami-Taktik darf ich noch rechnen?

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                        #12
                        Zitat von Free_Lance Beitrag anzeigen
                        Kommt demnächst noch ein Brief mit der richtigen Konto-Nummer vom Antrag?
                        Außerdem erwarte ich ja noch ein Schreiben mit den neuen EkSt-Vorauszahlungen und bin gespannt von welchem Konto es abgebucht wird. Oder auch nicht?
                        Dir scheint dieser Ablauf ja geläufig zu sein. Also mit welchen weiteren Schreiben vom Finanzamt in Salami-Taktik darf ich noch rechnen?
                        Hallo Free_Lance,
                        wenn du das SEPA-Schreiben mit der Post abgeschickt hast, sollte das ausreichen.
                        Wenn du kein Gewinn erwartest lt. Fragebogen wird das Finanzamt auch keine Vorauszahlungen festsetzen.
                        Was daran Salami-Taktik ist weiß ich nicht !
                        Du kannst natürlich um umfassend informiert zu sein, dir bei deinem Finanzamt einen Termin mit dem Ansprechpartner für Existenzgründer vereinbaren.
                        Da kriegst du alle Informationen auf dich persönlich zugeschnitten.

                        Tschüß

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                          #13
                          Hallo,

                          seltsam welche Fragen hier gestellt werden.
                          Warum fragen viele nicht direkt beim FA?
                          Das ist doch der kompetente Ansprechpartner.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Wenn du kein Gewinn erwartest lt. Fragebogen wird das Finanzamt auch keine Vorauszahlungen festsetzen.
                            Was daran Salami-Taktik ist weiß ich nicht !
                            Es ging um Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und das vermutlich noch weitere Briefe kommen...



                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Du kannst natürlich um umfassend informiert zu sein, dir bei deinem Finanzamt einen Termin mit dem Ansprechpartner für Existenzgründer vereinbaren.
                            Da kriegst du alle Informationen auf dich persönlich zugeschnitten.
                            Nur mal so aus Interesse, hat Du das aktuell mal selbst probiert (Möglicherweise sogar bei meinem zuständigem Finanzamt voller "kompetenter" Ansprechpartner)?

                            Tschö mit ö

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                              #15
                              Hallo FIGUL,

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              seltsam welche Fragen hier gestellt werden.
                              Das ist lustig.

                              Ich finde es auch seltsam um nicht zu sagen befremdlich welche Antworten hier oft gegeben werden. Und dass betrifft nicht nur dieses Thema.

                              Gruß

                              Kommentar

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