Anlage Kap Zeile 4 und 5

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  • Naschi1987
    antwortet
    Hatte erst Aktiengewinne über 801€ und dann einen Aktienverlust. Ich habe dann z.B. 200€ an Abgeltungssteuer gezahlt danach kam ein Aktienverlust in Höhe von 200€ dazu. Also bekomme ich ja die 200€ wieder, wenn ich richtig informiert bin, daher meine Frage, ob dann die Zeile 4 ausreicht.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    seit Einführung der Abgeltungsteuer muss man im Normalfall (inländische Bank) nicht mehr erklären, oder nicht mehr komplett. Dafür ist der Antrag Zeile 5, Gründe hatte ich ja einige genannt.

    wird aber auch von der Bank die zu viel Steuern abgeführt hat durch Aktiengewinnen mit berücksichtigt?
    Wie meinst du das? Also warum hat die Bank deiner Meinung nach zu viel Steuern abgeführt?

    Stefan

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  • Naschi1987
    antwortet
    Sorry ich nochmal

    wenn ich Zeile 4 ankreuze, wird aber auch von der Bank die zu viel Steuern abgeführt hat durch Aktiengewinnen mit berücksichtigt?

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  • Charlie24
    antwortet
    Was ich nicht verstehe, wenn Zeile 4 alles beinhaltet, für was gibt es dann die Zeile 5?
    Beim Kreuz in Zeile 5 wird nur der Teil überprüft, für den du die Überprüfung beantragst. Eine Günstigerprüfung erfolgt nicht,

    aber man kann z. B. einen Steuerabzug infolge ungünstig auf mehrere Banken verteilten Sparer-Pauschbetrag korrigieren.

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  • Naschi1987
    antwortet
    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Also werde ich nur Zeile 4 ankreuzen und somit wird alles überprüft.

    Was ich nicht verstehe, wenn Zeile 4 alles beinhaltet, für was gibt es dann die Zeile 5?

    LG Sebastian

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    der Antrag gem. Zeile 4 beinhaltet logischerweise auch alles was in Zeile 5 oder 6 beantragt werden kann, ebenso ist Zeile 6 in Zeile 5 enthalten.
    Fazit: Es reicht eine der 3 Möglichkeiten.

    Zeile 4: Günstigerprüfung - ALLE Kapitalerträge müssen erklärt werden und das Finanzamt prüft außerdem, ob die Regelbesteuerung günstiger ist.

    Zeile 5: Grundsätzlich bleibt es bei den 25% plus Soli und ggf. Kirche, es werden ausschließlich
    - zu viel abgeführte Steuern (etwa durch ungünstige oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge)
    - zu wenig abgeführte Steuern (etwa bei Erträgen im Ausland oder Privatdarlehen)
    - falsch abgeführte Steuern (etwa durch Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage)
    korrigiert.
    Anmerkung: Es gibt noch zahlreiche Gründe mehr für den Antrag Zeile 5, meine Beispiele sind aber wohl die häufigsten

    Zeile 6: Es werden nur die Kirchensteuern nachberechnet (dazu reicht übrigens die Angabe der abgeführten Steuern).

    Stefan

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    es darf durchaus etwas Eigeninitiative gezeigt werden
    probier alle Möglichkeiten aus, dann siehst du welche für dich zutrifft

    Gruß FIGUL

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  • Naschi1987
    antwortet
    Mir gehts darum, dass ich Zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurückbekomme. Daher bin ich mir unsicher, ob das Finanzamt mir das automatisch verrechnet oder erstattet oder ob ich Zeile 4 und/oder 5 ankreuzen soll.

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  • Charlie24
    antwortet
    Also reicht es Zeile 4 ankreuzen?
    Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen natürlich alle Kapitalerträge erklärt werden. Die Günstigerprüfung greift nur bei relativ niedrigem Einkommen.

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  • Naschi1987
    antwortet
    Also reicht es Zeile 4 ankreuzen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge schließen sich meiner Meinung nach aus.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Naschi1987 Beitrag anzeigen
    Elster.de
    Du postest allerdings unter ElsterFormular. Ich verschieb denn mal.

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  • Naschi1987
    hat ein Thema erstellt Anlage Kap Zeile 4 und 5.

    Anlage Kap Zeile 4 und 5

    Hallo,

    habe eine kleine Frage.

    Kann ich bei Elster.de bei der Anlage Kap, die Zeile 4 und 5 ankreuzen? Oder reicht Zeile 4 aus und Zeile 5 ist dann automatisch mit dabei?

    LG

    Sebastian
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