Hallo,
ja da werden Sie aufgeführt. Ok dann warte ich. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
LG Sebastian
Anlage Kap Zeile 4 und 5
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Hallo,
OK, dann musst du abwarten.
Du kannst aber auch mal unter "Mein Konto & Depot / Steuer / Verlustverrechnung / Aktien 2021" schauen, da müssten die Gewinne und die Verluste eigentlich auftauchen ("Nicht verrechnete Aktien...:", bei mir ist das sogar fett markiert).
Stefan
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Hallo,
Ja, das machen alle (inländischen) Banken.sehr interessant, d.h. Consors nimmt selbst die Erstattung vor?
Wie meinst du das? Betrifft deine Frage denn nicht 2020 (oder noch früher)?Dann bin ich mal gespannt.
Stefan
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Hallo,
sehr interessant, d.h. Consors nimmt selbst die Erstattung vor? Dann bin ich mal gespannt.
LG Sebastian
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Hallo,
OK, bei Consors ist es schon etwas unübersichtlich.
Dort werden die Verluste erst später verrechnet und die Steuer dann erstattet; in welchem Turnus das erfolgt (monatlich, quartalsweise oder jährlich) kann ich aber nicht sagen.
Denn ich habe in meinen Unterlagen leider nur Geschäfte aus dem Dezember gefunden, und die wurden dann am 31.12. verrechnet (zu sehen im Kontoauszug). Dazu gab es auch noch ein gesondertes Schreiben ("Nachträgliche Verlustverrechnung"), wobei diese Aufstellung nochmals unübersichtlicher ist.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 05.02.2021, 19:48.
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Hallo,
bin bei der Consorsbank. Wo finde ich den eine Abrechnung zu den Verlusten? (Bis ich die Jahressteuerbescheinigung habe, wird es noch dauern.)
LG Sebastian
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Hallo,
schau dir bitte mal die Abrechnung zu den Verlusten an, dort sollten die Steuern bereits erstattet worden sein.
Welche Bank ist das denn? Vielleicht kann ich dir dann ein Beispiel zeigen.
Stefan
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Dann warte ab, bis du die Steuerbescheinigung für 2020 in Händen hast. Wie reckoner im Beitrag #12 schon geschrieben hat, muss man bei
Kapitalerträgen bei nur einer inländischen Bank zumeist gar nichts erklären, die Anlage KAP ist dann entbehrlich.
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
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Ok, da bin ich ja beruhigt, dass ich keine Verlustbescheinigung benötige, da es ja die selbe Bank ist. Eine Bescheinigung habe ich noch nicht, daher kann ich nicht sagen, was die Bank aufführt. Aber die Antwort hat mich weitergebracht.
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Was steht denn in der Steuerbescheinigung der Bank in den Zeilen 8, 11 und 12 ?
Eine Verlustbescheinigung braucht man nur, wenn man bei verschiedenen Banken Depots unterhält und bei einem Gewinne und beim
anderen Verluste aus der Veräußerung von Aktien entstanden sind, die man verrechnet haben will.
Eine Verlustbescheinigung für 2020 musste man bis zum 15.12.2020 beantragen.
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Kenne mich ja nicht gut aus. D.h. Die Bank verrechnet automatisch die Gewinne mit den Verlusten und ich muss keine Verlustbescheinigung beantragen, da es ja die selbe Bank ist. Die zu viel gezahlte Steuer bekomme ich dann zurück, wenn ich dann die Daten der Jahresbescheinigung in die Anlage Kap eingebe und einen hacken bei Zeile 4 mache?
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Hallo,
wenn du in Summe unter 801 Euro liegst* dann reicht Antrag Zeile 5.
*kleine Ausnahme noch: Aktienverluste dürfen nicht größer sein als die Aktiengewinne (gemeint sind nur Kursgewinne, keine Dividenden)
Wenn das bei der selben Bank war sollte das direkt verrechnet worden sein. Bitte mal die Abrechnung überprüfen.Hatte erst Aktiengewinne über 801€ und dann einen Aktienverlust.
Bitte nicht Steuern und Gewinn/Verlust vermischen (war aber vielleicht auch nicht so gemeint).Ich habe dann z.B. 200€ an Abgeltungssteuer gezahlt danach kam ein Aktienverlust in Höhe von 200€ dazu.
Stefan
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Ich kann deine Überlegungen nicht nachvollziehen. Die Gewinne und Verluste deiner Aktiengeschäfte gleicht die Bank in ihrem Verrechnungstopf aus, wenn es sichHatte erst Aktiengewinne über 801€ und dann einen Aktienverlust. Ich habe dann z.B. 200€ an Abgeltungssteuer gezahlt danach kam ein Aktienverlust in Höhe von 200€ dazu. Also bekomme ich ja die 200€ wieder, wenn ich richtig informiert bin, daher meine Frage, ob dann die Zeile 4 ausreicht.
um ein Depot bei der gleichen Bank handelt. Was willst du in diesem Fall vom Finanzamt ?
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Wenn du Zeile 4 ankreuzt, musst du sämtliche Kapitaleinkünfte aller Banken erklären und den insgesamt tatsächlich in Anspruch genommenen
Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 16 der Anlage KAP eintragen und natürlich auch die einbehaltenen Steuern. Wenn du den für dich geltenden
Höchstbetrag bei Sparer-Pauschbetrag (801,00 € bei Single) tatsächlich nicht vollständig ausgeschöpft hast, erhältst du die einbehaltenen Steuern
ganz oder teilweise erstattet sowie einen freundlichen Hinweis im Steuerbescheid, deine Freistellungsaufträge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen.
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