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Anlage Kap Zeile 4 und 5

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    Anlage Kap Zeile 4 und 5

    Hallo,

    habe eine kleine Frage.

    Kann ich bei Elster.de bei der Anlage Kap, die Zeile 4 und 5 ankreuzen? Oder reicht Zeile 4 aus und Zeile 5 ist dann automatisch mit dabei?

    LG

    Sebastian

    #2
    Zitat von Naschi1987 Beitrag anzeigen
    Elster.de
    Du postest allerdings unter ElsterFormular. Ich verschieb denn mal.

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      #3
      Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge schließen sich meiner Meinung nach aus.

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        #4
        Also reicht es Zeile 4 ankreuzen?

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          #5
          Also reicht es Zeile 4 ankreuzen?
          Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen natürlich alle Kapitalerträge erklärt werden. Die Günstigerprüfung greift nur bei relativ niedrigem Einkommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Mir gehts darum, dass ich Zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurückbekomme. Daher bin ich mir unsicher, ob das Finanzamt mir das automatisch verrechnet oder erstattet oder ob ich Zeile 4 und/oder 5 ankreuzen soll.

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              #7
              Hallo,

              es darf durchaus etwas Eigeninitiative gezeigt werden
              probier alle Möglichkeiten aus, dann siehst du welche für dich zutrifft

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Hallo,

                der Antrag gem. Zeile 4 beinhaltet logischerweise auch alles was in Zeile 5 oder 6 beantragt werden kann, ebenso ist Zeile 6 in Zeile 5 enthalten.
                Fazit: Es reicht eine der 3 Möglichkeiten.

                Zeile 4: Günstigerprüfung - ALLE Kapitalerträge müssen erklärt werden und das Finanzamt prüft außerdem, ob die Regelbesteuerung günstiger ist.

                Zeile 5: Grundsätzlich bleibt es bei den 25% plus Soli und ggf. Kirche, es werden ausschließlich
                - zu viel abgeführte Steuern (etwa durch ungünstige oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge)
                - zu wenig abgeführte Steuern (etwa bei Erträgen im Ausland oder Privatdarlehen)
                - falsch abgeführte Steuern (etwa durch Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage)
                korrigiert.
                Anmerkung: Es gibt noch zahlreiche Gründe mehr für den Antrag Zeile 5, meine Beispiele sind aber wohl die häufigsten

                Zeile 6: Es werden nur die Kirchensteuern nachberechnet (dazu reicht übrigens die Angabe der abgeführten Steuern).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo,

                  vielen Dank für die Antwort.

                  Also werde ich nur Zeile 4 ankreuzen und somit wird alles überprüft.

                  Was ich nicht verstehe, wenn Zeile 4 alles beinhaltet, für was gibt es dann die Zeile 5?

                  LG Sebastian

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                    #10
                    Was ich nicht verstehe, wenn Zeile 4 alles beinhaltet, für was gibt es dann die Zeile 5?
                    Beim Kreuz in Zeile 5 wird nur der Teil überprüft, für den du die Überprüfung beantragst. Eine Günstigerprüfung erfolgt nicht,

                    aber man kann z. B. einen Steuerabzug infolge ungünstig auf mehrere Banken verteilten Sparer-Pauschbetrag korrigieren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Sorry ich nochmal

                      wenn ich Zeile 4 ankreuze, wird aber auch von der Bank die zu viel Steuern abgeführt hat durch Aktiengewinnen mit berücksichtigt?

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                        #12
                        Hallo,

                        seit Einführung der Abgeltungsteuer muss man im Normalfall (inländische Bank) nicht mehr erklären, oder nicht mehr komplett. Dafür ist der Antrag Zeile 5, Gründe hatte ich ja einige genannt.

                        wird aber auch von der Bank die zu viel Steuern abgeführt hat durch Aktiengewinnen mit berücksichtigt?
                        Wie meinst du das? Also warum hat die Bank deiner Meinung nach zu viel Steuern abgeführt?

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Hatte erst Aktiengewinne über 801€ und dann einen Aktienverlust. Ich habe dann z.B. 200€ an Abgeltungssteuer gezahlt danach kam ein Aktienverlust in Höhe von 200€ dazu. Also bekomme ich ja die 200€ wieder, wenn ich richtig informiert bin, daher meine Frage, ob dann die Zeile 4 ausreicht.

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                            #14
                            Wenn du Zeile 4 ankreuzt, musst du sämtliche Kapitaleinkünfte aller Banken erklären und den insgesamt tatsächlich in Anspruch genommenen

                            Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 16 der Anlage KAP eintragen und natürlich auch die einbehaltenen Steuern. Wenn du den für dich geltenden

                            Höchstbetrag bei Sparer-Pauschbetrag (801,00 € bei Single) tatsächlich nicht vollständig ausgeschöpft hast, erhältst du die einbehaltenen Steuern

                            ganz oder teilweise erstattet sowie einen freundlichen Hinweis im Steuerbescheid, deine Freistellungsaufträge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hatte erst Aktiengewinne über 801€ und dann einen Aktienverlust. Ich habe dann z.B. 200€ an Abgeltungssteuer gezahlt danach kam ein Aktienverlust in Höhe von 200€ dazu. Also bekomme ich ja die 200€ wieder, wenn ich richtig informiert bin, daher meine Frage, ob dann die Zeile 4 ausreicht.
                              Ich kann deine Überlegungen nicht nachvollziehen. Die Gewinne und Verluste deiner Aktiengeschäfte gleicht die Bank in ihrem Verrechnungstopf aus, wenn es sich

                              um ein Depot bei der gleichen Bank handelt. Was willst du in diesem Fall vom Finanzamt ?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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