Moin,
Zunächst eine großes Dankeschön an holzgoe!
Fehlermeldung bei KSt1
Körperschaften, die ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können, müssen Angaben in der Anlage WA tätigen.
Rechntsform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Es handelt sich aber um eine GEMEINNÜTIGE Unternehmergesellschaft, die Einnahmen aus Spenden erhält. Es gibt bei der Auswahl der Rechsform diese Option nicht. Es gibt die Option Unternehmergesellschaft plus Anlage GEM. Trotzdem muss ich die Anlage WA beifügen, obwohl ich dort nichts eintagen kann.
Anlage GK
Bilanzielles Ergebnis:
Zeile 11: Ist hier der Jahresüberschuß aus der GuV oder der Bilanz einzutragen?
Bei Elster steht: lt. Handels- oder Steuerbilanz. Also gehe ich davon aus, dass es auch der Betrag aus der Bilanz ist.
Wo soll die vom Jahresüberschuss abgezogene gesetzliche Rücklage von 25% eingetragen werden? In die Anlage KSt 1 F?
Wenn ja, wo dort?
4- Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals
Wenn ja, wie kann ich das Nennkapital, Stammkaptal , also das Anfangskapital eintragen?
Warum wird es nicht automatisch übernommen aus: Kst 1 – 9 Name und Anschrift der Anteilseigner?
Und wo und wie trage ich die Erhöhung ein?
Und kann ich am Ende vor dem Versenden der Daten alles für das Unternehmen abspeichern, damit ich beim nächsten Mal nicht wieder alles erfragen muss?
Beste Grüße,
Heidi vom WDF
Zunächst eine großes Dankeschön an holzgoe!
Fehlermeldung bei KSt1
Körperschaften, die ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können, müssen Angaben in der Anlage WA tätigen.
Rechntsform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Es handelt sich aber um eine GEMEINNÜTIGE Unternehmergesellschaft, die Einnahmen aus Spenden erhält. Es gibt bei der Auswahl der Rechsform diese Option nicht. Es gibt die Option Unternehmergesellschaft plus Anlage GEM. Trotzdem muss ich die Anlage WA beifügen, obwohl ich dort nichts eintagen kann.
Anlage GK
Bilanzielles Ergebnis:
Zeile 11: Ist hier der Jahresüberschuß aus der GuV oder der Bilanz einzutragen?
Bei Elster steht: lt. Handels- oder Steuerbilanz. Also gehe ich davon aus, dass es auch der Betrag aus der Bilanz ist.
Wo soll die vom Jahresüberschuss abgezogene gesetzliche Rücklage von 25% eingetragen werden? In die Anlage KSt 1 F?
Wenn ja, wo dort?
4- Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals
Wenn ja, wie kann ich das Nennkapital, Stammkaptal , also das Anfangskapital eintragen?
Warum wird es nicht automatisch übernommen aus: Kst 1 – 9 Name und Anschrift der Anteilseigner?
Und wo und wie trage ich die Erhöhung ein?
Und kann ich am Ende vor dem Versenden der Daten alles für das Unternehmen abspeichern, damit ich beim nächsten Mal nicht wieder alles erfragen muss?
Beste Grüße,
Heidi vom WDF
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