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    Krankenkasse Bonuszahlung

    Hallo.
    Ich hätte noch eine Frage. Habe 2020 eine Rückzahlung aus dem Bonusprogramm der Krankenkasse erhalten (AOK, ca. 200€).
    Wo ist diese einzutragen? Oder muss ich diese von den KK Beiträgen abziehen? Oder sogar garnicht angeben? Danke für die Hilfe!

    #2
    Habe 2020 eine Rückzahlung aus dem Bonusprogramm der Krankenkasse erhalten (AOK, ca. 200€). Wo ist diese einzutragen?
    Nach meiner Erinnerung gab es mal Diskussionen, ob Zahlungen aus solchen Bonusprogrammen überhaupt unter Beitragserstattungen fallen.

    Beitragserstattungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären, entweder in Zeile 14 oder in Zeile 19.

    Ich würde bis Ende Februar warten, ob die AOK die Bonuszahlung an das Finanzamt übermittelt hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Relevant ist nach BFH, ob dem Bonus ein Aufwand des Versicherten entgegen steht. Bonus für die selbst bezahlte PZR oder Präventionskurs steuerfrei, Bonus für Nichtrauchen oder dass man keine Leistungen abgerechnet hat steuerpflichtig.
      Und wenn man keine Lust hat, sich damit zu beschäftigen, Bescheinigung abwarten.

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        #4
        Danke für die Antworten. Mir war nur nicht genau klar wo es einzutragen ist (falls ich es eintragen muss). Ich habe mich auch schon eingelesen. Ganz kapiert habe ich aber nicht ob ich es nun eintragen muss oder nicht...ich warte die Bescheinigung ab.
        Der Bonus ist nicht für aktiv erbrachte Leistungen, sondern dafür das ich im letzten Jahr nicht beim Arzt war bzw. keine Leistungen in Anspruch genommen habe.

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          #5
          So, nun hab ich nochmal das Schreiben gesucht. Zu meiner Überraschung war das Schreiben vom 30.04.2020 für das Jahr 2019! Zu der Zeit hatte ich meine Erklärung schon lange abgeschickt....und das wird auch heuer so sein! Die können doch wohl nicht verlangen das man bis Mai mit der Abgabe warten muss.

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            #6
            Hallo,

            mach dir mal keinen Kopf.
            Das FA berichtigt deine Angaben dazu von selbst.
            Kannst du im Bescheid nachlesen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Danke, mach ich mir nicht.
              Wenn die KK das erst ende April an das FA übermittelt, wird es Ihnen aber nichts helfen. Zu diesem Zeitpunkt ist meine Erklärung in aller Regel längst bearbeitet und erstattet. Naja, ist dann wohl nicht mein Problem.

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                #8
                Du kannst doch deine Bescheinigungen für 2019 abrufen. Dann siehst du, ob dazu überhaupt etwas übermittelt wurde.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
                  Naja, ist dann wohl nicht mein Problem.
                  Es ist nicht dein Problem, die Erklärung vollständig und korrekt auszufüllen? Der Bonus, den du beschreibst, ist eine anzugebende Beitragserstattung.

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                    #10
                    Ich habe ja nichts wissentlich weg gelassen! Oder ist es verboten seine Steuererklärung im März abzuschicken? Wenn eine Versicherung es nicht schafft bis ende März eine Bescheinigung für das Vorjahr zuzusenden sehe ich hier die Verantwortung bei der Versicherung, ich würde es natürlich angeben.
                    Ansonsten wird es das Finanzamt schon korrigieren.
                    Den Belegabruf habe ich nicht beantragt. Ich trage lieber alles per Hand ein, da ich eh kontrollieren muss. Ist ja soweit ich weiß nicht verpflichtend.

                    Meine Frage war eigentlich ja nur wo es einzutragen ist und das hat Charlie super beantwortet.

                    Die zweite Frage wäre nur ob es nicht eine Frist gibt, bis wann solche Bescheinigungen zugestellt werden müssen?! Also ob ich mit der Erklärung warten muss wenn diese eben nicht bis ende März kommt....

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                      #11
                      Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
                      Ich habe ja nichts wissentlich weg gelassen!
                      Ich weiß nicht, wie man es sonst nennen soll. Du weißt, dass du eine Erstattung bekommen hast, hast aber keine Lust zu warten oder selbst nachzuschauen. Allerdings wird die Kasse die Daten bis Ende Februar übermitteln und vorher wird das FA sie nicht bearbeiten.

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                        #12
                        Die Datenlieferer müssen die Daten bis Ende Februar des Folgejahres übermitteln, spätestens in der 1. Märzwoche sind die Daten dann abrufbar.

                        Auch wenn man den Bescheinigungsabruf nicht für die Datenübernahme nutzen will, erscheint es mir sehr sinnvoll, ihn einzurichten. Die Bescheinigungen

                        kann man als PDF downloaden und man sieht genau, wer welche Daten übermittelt hat.

                        Ich habe meine Erklärung für 2020 auch von Hand erstellt, warte aber mit dem Absenden, bis alle Bescheinigungen für 2020 vorliegen und überprüfe meine

                        Einträge anhand der Bescheinigungen nochmal.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Allerdings wird die Kasse die Daten bis Ende Februar übermitteln und vorher wird das FA sie nicht bearbeiten.
                          Wenn eine Krankenkasse eine Bonuszahlung für 2019 erst mit Schreiben vom 30.04.2020 mitteilt, wird man dem Steuerpflichtigen nicht vorwerfen können,

                          dass er die Bonuszahlung in seiner Anfang März 2020 eingereichten Steuerklärung für 2019 nicht angegeben hat. Wenn die Zahlung erst

                          im Jahr 2020 erfolgt ist, gehört die Erstattung ja auch erst im Jahr 2020 erklärt.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 07.02.2021, 15:17.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn eine Krankenkasse eine Bonuszahlung für 2019 erst mit Schreiben vom 30.04.2020 mitteilt, wird man dem Steuerpflichtigen nicht vorwerfen können,
                            Bis jetzt klang es für mich so, dass die Kasse ihm erst Ende April mitteilt, was übermittelt wurde. Wenn es nur um den Brief geht, dass er eine Rückerstattung bekommt, ist April doch sogar früh (ich muss meist bis September warten), und er hat nur das Zu- und Abflussprinzip nicht verstanden.

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                              #15
                              Danke für eure Mühe. Nur um es nochmal kurz klarzustellen. Ich weiß noch nicht ob und wieviel Bonus ich für das Jahr 2020 überhaupt bekomme. Das erfahre ich ja erst in dem Brief im April/Mai.
                              Das ich da in der Onlinebescheinigung schauen könnte bzw. das die schon früher da sein könnte war mir nicht bewusst.


                              Kann ich die Bescheinigungen also auch nur abspeichern, ohne das sie automatisch in die Erklärung übernommen werden?

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