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Verlustverrechnung Kapitalforderungen

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    Verlustverrechnung Kapitalforderungen

    Hallo, wenn man den Verlust aus einer Kapitalforderung in Zeile 15 der Anlage KAP einträgt, wird der Betrag bei der Steuerberechnung einfach ignoriert. Wo liegt hier das Problem?

    FS

    #2
    Zitat von Friedlieb Schwämmle Beitrag anzeigen
    Hallo, wenn man den Verlust aus einer Kapitalforderung in Zeile 15 der Anlage KAP einträgt, wird der Betrag bei der Steuerberechnung einfach ignoriert. Wo liegt hier das Problem?
    Wie sollen sich die Verluste denn auswirken, gibt es etwas, mit dem die verrechnet werden können?

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      #3
      Ich habe die Frage abgetrennt und ein neues Thema erstellt, mit dem anderen Thread hat das ja überhaupt nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Der Kapitalverlust soll mit erzielten Kapitalerträgen verrechnet werden. Dann kämen immer noch positive Einkünfte a. Kapitalvermögen heraus.
        Entweder ist hier ein Programmfehler bei ELSTER oder muss der Verlust in einer anderen Zeile angegeben werden, damit es sich steuerlich auswirkt.

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          #5
          Hallo,

          kannst du mal etwas detaillierter Schildern?

          Um welches Jahr geht es, und um was für einen Verlust?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Es geht um das Steuerjahr 2020 und handelt sich um einen Kapitalverlust aus einem Immobilienprojekt soll unter Zeile 15 Eink.a. KAP als Verlust angegeben werden.
            Das Problem ist nur, dass es bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt wird, obwohl nach Abzug des Verlustes bei den Eink.a.KAP noch ein Überschuss herauskommen
            würde.

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              #7
              Hallo,

              OK, dann handelt es sich also um Zitat: "Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG".

              Das sich das in der Berechnung von Elster nicht auswirkt ist bei mir genauso. Warum kann ich leider auch nicht sagen.

              Da diese Zeile aber ganz neu ist vermute ich mal, dass es entweder vergessen wurde oder aus irgendeinem Grund nicht möglich ist (wobei, die Höchstgrenze könnte Elster ja schon mal berücksichtigen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Da diese Zeile aber ganz neu ist vermute ich mal, dass es entweder vergessen wurde
                Die Steuerberechnung für das Jahr 2020 ist noch nicht auf dem aktuellen Stand. Einige Punkte habe ich hier bereits dokumentiert,

                der ist aber noch nicht dabei: https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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