EÜR 2020 - wo kommt was hin? (Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG)

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  • WHB
    Neuer Benutzer
    • 30.03.2020
    • 8

    #1

    EÜR 2020 - wo kommt was hin? (Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG)

    Hallo alle,

    für meine EÜR als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG im Bereich Internetmarketing benötige ich bitte eure Hilfe.

    Bei Betriebsausgaben habe ich lediglich
    - Kosten für Provider und Hosting im Einkauf (für meine Kunden)
    - Telefon und Internet
    - Büromaterial, Porto
    - Kontoführungsgebühr für reines Geschäftskonto

    Wo kommen die Ausgaben für Provider und Hosting hin?
    Wo kommen die Kontoführungsgebühren hin?

    Vielen Dank schon mal und Gruß
    WHB
  • WHB
    Neuer Benutzer
    • 30.03.2020
    • 8

    #2
    Noch eine Frage. Es kommt die Meldung:

    Es wurden für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen).
    Schön, aber wo genau soll man das angeben?

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo WHB
      wenn du verrätst mit welchem Programm du arbeitest, kann dir konkreter geholfen werden.
      Es gibt eine separate Anlage Corona-Hilfen die wird genauso ausgewählt wie andere Anlagen N oder Vorsorgeaufwand oder Anlage G usw.

      Tschüß

      Kommentar

      • WHB
        Neuer Benutzer
        • 30.03.2020
        • 8

        #4
        Es ist kein Programm. Ich logge mich bei Elster ein und fülle Formulare aus.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Schön, aber wo genau soll man das angeben?
          Corona-Hilfen ist hier angepinnt: https://forum.elster.de/anwenderforu...A4rung-angeben

          Zu deinen Einzelfragen zur EÜR: Schau einfach mal die Zeilen mit den Betriebsausgaben der Reihe nach durch. Für bestimmte Ausgaben

          stehen extra Zeilen zur Verfügung, die auch beschriftet sind. Am Schluss gibt es eine Auffangzeile, da gehören z. B. Bankgebühren hin.

          Was du mit Kosten für Provider und Hosting im Einkauf (für meine Kunden) genau meinst, müsstest du näher erläutern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • WHB
            Neuer Benutzer
            • 30.03.2020
            • 8

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Corona-Hilfen ist hier angepinnt:
            Ich habe keine Corona-Hilfen bekommen, die Eintragung wäre demnach 0,00 €.

            Die Fehlermeldung kommt bei Beendigung des Formulars G und lautet:
            Es wurden für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen).
            Scheinbar gibt es eine extra Anlage für Corona-Hilfen. Dort müsste ich die 0 eintragen. Aber wo finde ich die Anlage?

            Dem verlinkten angepinnten Thread entnehme ich:
            Was die EÜR angeht, sollten Kleinunternehmer, die ihre Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR erklären, die darin enthaltenen Corona-Hilfen nachrichtlich zusätzlich in Zeile 12 der EÜR eintragen.
            Kleinunternehmer trifft auf mich zu und die EÜR habe ich bereits abgeschickt. Aber wenn dem wirklich ist, warum kommt dann die Fehlermeldung bei der Steuererklärung Anlage G und nicht bei der EÜR?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was du mit Kosten für Provider und Hosting im Einkauf (für meine Kunden) genau meinst, müsstest du näher erläutern.
            Sorry, da hätte ich Domains und Hosting schreiben müssen.
            - Domains (die Domains meiner Kunden kaufe ich sozusagen ein)
            - Hosting (und verkaufe sie mit Serverplatz an meine Kunden weiter)
            Ich habe den Posten bei "Wareneinkauf, Rohstoffe, usw." eingetragen und die EÜR ist auch schon abgeschickt.

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            • WHB
              Neuer Benutzer
              • 30.03.2020
              • 8

              #7
              Testhalber habe ich mal eine neue EÜR aufgemacht, und gemäß Beschreibung im verlinkten Thread in Zeile 12 unter

              Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG

              Text "Corona Hilfen" und bei Betrag "0,00" eingetragen.

              Falls das wirklich der Ort ist, wo das hingehört - schön und gut - ändert aber nichts an der Fehlermeldung im Formular ESt1A bzw. deren Anlage G.

              Also bitte weiß jemand die Antwort? Wie bekomme ich "Corona Hilfen 0,00 €" eingetragen und damit die Fehlermeldung weg?

              Vielen Dank schon mal für eure Mühe.

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15394

                #8
                Du musst Deiner Einkommensteuererklärung die Anlage Corona-Hilfen beifügen. Das wurde hier doch schon zwei Mal gesagt.

                Kommentar

                • WHB
                  Neuer Benutzer
                  • 30.03.2020
                  • 8

                  #9
                  Tut mir leid, ich finde diese Anlage nicht, das hatte ich auch bereits geschrieben ;-).

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    Tut mir leid, ich finde diese Anlage nicht, das hatte ich auch bereits geschrieben ;-).
                    Wenn du die im Beitrag #5 verlinkten Beiträge nicht liest, werden wir dir nicht helfen können. Vorlesen ist hier nicht vorgesehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • WHB
                      Neuer Benutzer
                      • 30.03.2020
                      • 8

                      #11


                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn du die im Beitrag #5 verlinkten Beiträge nicht liest, werden wir dir nicht helfen können. Vorlesen ist hier nicht vorgesehen.
                      Die Beiträge des verlinkten Threads habe ich gelesen.

                      Beitrag #6
                      https://forum.elster.de/anwenderforu...113#post351113
                      Danke für den Hinweis, dass "Anlage Corona" in der ESt Erklärung nur nachrichtlich gemeint ist. Ich habe jetzt in der EÜR die Zeile 15 für die Eintragung der Zuschüsse (Corona Hilfen) entdeckt. Damit steigt dann der ermittelte Gewinn in der EÜR um die erhaltenen Hilfen. Dieser Gewinn ist dann in der Anlage G der ESt Erklärung einzutragen. Wenn man weiß wie es geht ist wieder alles ganz easy. Nochmals danke an Charlie24 für deine immer wieder schnelle Hilfe!
                      oder Beitrag #7
                      https://forum.elster.de/anwenderforu...114#post351114
                      Die Anlage Corona-Hilfen sollte jeder, der 2020 Gewinneinkünfte erzielt hat, seiner Einkommensteuererklärung 2020 beifügen, auch dann, wenn keine Hilfen bezogen wurden. Das lässt sich nämlich auch auswählen und vermeidet Rückfragen des Finanzamts.
                      [b]Was die EÜR angeht, sollten Kleinunternehmer, die ihre Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR erklären, die darin enthaltenen Corona-Hilfen nachrichtlich zusätzlich in Zeile 12 der EÜR eintragen.
                      Ich habe beides versucht. Das hatte ich in meinem Beitrag #7 12.02.2021, 22:19 bereits erwähnt.

                      Hilft aber nichts, die Fehlermeldung bleibt:

                      Es sind noch Fehler vorhanden.
                      Anhand der Fehlerliste auf der linken Seite können Sie zu den Fehlern navigieren.
                      Wenn alle Fehler behoben wurden kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden.

                      Gefundene Fehler und Konflikte
                      Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / Person A Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen).


                      Kann mir denn hier wirklich niemand helfen?

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45997

                        #12
                        Kann mir denn hier wirklich niemand helfen?
                        Du hast deiner Einkommensteuererklärung die Anlage Corona-Hilfen offensichtlich immer noch nicht beigefügt. Ist denn das so schwierig ?
                        Wenn du keine Corona-Hilfen beantragt oder erhalten hast, musst du dort in der ersten Zeile Nein auswählen.

                        Hallo, ich habe als Einzelunternehmen beim ersten Lockdown eine Soforthilfe über 5000€ erhalten. Für November und Dezember habe ich ebenfalls Soforthilfen in Höhe von 75% der Einkünfte aus 2019 erhalten. Die November/Dezember Hilfen gab es nur über Elster Online. Soll heissen, die letzteren Hilfen sollten unter meiner


                        Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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