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  • Charlie24
    antwortet
    Ja, das habe ich gemacht. Dann kommt der Fehler, dass ich beim Feld 37 ein Kreuz setzen muss. Und wenn ich ein Kreuz setze, kommt der Fehler,
    dass ich nicht den Zeitraum und das Kreuz gleichzeitig setzen darf.
    Wenn ich mehr Zeit habe, schaue ich mir das mal näher an.

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  • TANK
    antwortet
    Ja, das habe ich gemacht. Dann kommt der Fehler, dass ich beim Feld 37 ein Kreuz setzen muss. Und wenn ich ein Kreuz setze, kommt der Fehler,
    dass ich nicht den Zeitraum und das Kreuz gleichzeitig setzen darf.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe im Moment nicht die Zeit, eine komplette Anlage Unterhalt auszufüllen. Hast du es schon mal ganz ohne Ankreuzen oben versucht

    und nur den Zeitraum eingetragen, in dem niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge hatte ?

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  • TANK
    antwortet
    Wenn ich das Kreuz oben setze, gilt es ja für das gesamte Jahr, in dem kein Kindergeldanspruch bestand.
    Mein Sohn hat bis 31.3. Kindergeld erhalten.
    Auch dann erscheint der rote Rahmen mit einem Fehler, der nicht definiert wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    Hast du vielleicht das Kreuzchen in Zeile 37 falsch gesetzt ?

    Unterhalt_KG.JPG

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  • TANK
    antwortet
    Hallo Charlie24, ich habe es so gemacht, wie du beschrieben hast.
    Es taucht die Fehlermeldung auf, dass ich nicht nur den Zeitraum vom 1.4.-31.12 angeben kann,
    in dem keine Person Kindergeldanspruch hat.
    Entweder das ganze Jahr oder garnicht.
    Ich habe mal Screens angefügt.


    Angehängte Dateien

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  • Charlie24
    antwortet
    Für den Sohn mit 20 füllst du die Anlage Kind aus, sonst nichts. Für die auswärtige Unterbringung steht dir ein Sonderfreibetrag zu.

    Für den Sohn, der im März 25 Jahre alt geworden ist, füllst du ebenfalls die Anlage Kind aus und erklärst dort den Kindergeldanspruch

    und die auswärtige Unterbringung bis einschließlich März, erst ab April erfasst du seinen Haushalt in der Anlage Unterhalt.

    Was den Fehler angeht, musst du schon angeben, in welcher Anlage welche Zeile bzw. welche Zeilen rot markiert werden.

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  • TANK
    antwortet
    Hallo zusammen, ich habe nochmal eine Frage zum Unterhalt. Ich habe einen Sohn, älter als 25, also ohne Kindergeldanspruch, 1 Sohn ist im März 25 geworden, also ab April ohne Kindergeldanspruch, 1 Sohn 20 mit Kindergeldanspruch. Alle 3 studieren. Alle drei erhalten etwas Bafög (öffentliche Förderung). Zusätzlich erhalten alle 3 finanzielle Unterstützung von mir,
    da sie in unterschiedlichen Städten wohnen/studieren.
    Kann ich die Beträge des Unterhalts für die beiden jüngeren Kinder nicht bei der Steuer angeben?
    Ich erhalte jedenfalls bei immer Fehlermeldung(roter Balken) aber der Fehler wird nicht konkret angegeben.

    Vielleicht kann mich jemand aufklären, wo der Fehler liegen könnte - DANKE

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  • TANK
    antwortet
    Okay, ich bin in Mein Elster für 2020. Danke für die Hilfe.

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  • Charlie24
    antwortet
    Lässt sich das dann ab April extra angeben?
    Ja, das ist für die Zeit nach Wegfall des Kindergeldanspruchs sicher möglich, aber du musst jeden unterstützten Haushalt

    getrennt erfassen. Wenn es um das Jahr 2020 geht, geht das nicht mehr mit ElsterFormular, aber natürlich mit Mein ELSTER.

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  • TANK
    antwortet
    ja richtig, 2 Kinder haben Kindergeldanspruch, aber eines war ab März aus dem Kindergeldanspruch raus.
    Lässt sich das dann ab April extra angeben?
    Danke euch!

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  • Charlie24
    antwortet
    Und womöglich ist das der Fehler,
    Sicher führt der Versuch, drei unterstützte Haushalte in einer Anlage Unterhalt zu erklären, zu dem Fehler. Aber es bleibt ja nur ein Haushalt übrig.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Für die zwei Kinder mit Kindergeldanspruch kann kein Unterhalt geltend gemacht werden, damit dürfte sich die Frage erledigt haben.
    Und selbst wenn nicht, wäre je unterstütztem Haushalt eine eigene Anlage Unterhalt auszufüllen, so dass auch dann weder eine 2. oder 3. unterstützte Person auftauchen dürfte. Und womöglich ist das der Fehler, denn vorher wird ja die Zahl der Bewohner je Haushalt abgefagt, und ein Einpersonenhaushalt mit drei unterstützten Personen ist schwierig.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe die Doppeleinträge jetzt mal zusammengeführt. Es steht noch eine Antwort zur verwendeten Anwendung aus,

    dann kann man das Thema ggf. in das richtige Unterforum verschieben.

    Für die zwei Kinder mit Kindergeldanspruch kann kein Unterhalt geltend gemacht werden, damit dürfte sich die Frage erledigt haben.

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  • TANK
    antwortet
    Hallo multi, nein alle Daten sind unterschiedlich, sie wohnen ja auch woanders, aber die Höhe des Unterhalts ist identisch.
    Eine person bekommt kein Kindergeld mehr, die beiden anderen Kinder noch.

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