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    #16
    Zitat von wienke Beitrag anzeigen
    Muss ich beim letzten Punkt 4 die Differenz von gezahlt 2021 und Erstattungssumme 2020. eintragen?
    In der letzten Zeile muss die Kirchensteuer eingetragen werden, die Euch im Jahr 2021 (wenn es um die Erklärung für 2021 geht) erstattet wurde. Egal ob es sich dabei um Kirchensteuer 2020 oder irgendein anderes Jahr handelt.

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      #17
      Muss ich beim letzten Punkt 4 die Differenz von gezahlt 2021 und Erstattungssumme 2020. eintragen? habe ich da einen Denkfehler.
      Bei den Erstattungen gibst du den Betrag an, den euch das Finanzamt (in Bayern: Kirchensteueramt) im Jahr 2021 für das Jahr 2020 oder frühere

      Jahre erstattet hat. Bei uns waren das 30,40 €, also muss ich dort 30 € eintragen. Wenn bei euch beiden Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde,

      kannst du das einzeln erfassen. Einfach auf +Weitere Daten hinzufügen gehen und die Werte aus den Lohnsteuerbescheinigungen eintragen.

      Addiert wird automatisch, der Erläuterungstext ist auswählbar. Der Bescheinigungsabruf ist da sowieso nicht hilfreich, da überschreibt der zuletzt

      abgerufene Wert nämlich den zuerst abgerufenen Wert. Einen Wert musst du dann wieder von Hand nachtragen.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 03.06.2022, 20:58.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        ah bestens,danke an alle für die Mühe. Grüsse

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          #19
          hello guten Morgen.
          weiss jemand sicher ,dass Belege trotzdem in Kopie abgegeben werden müssen. ? KAP und.s.w. das ist ja total rückständig. Ausserdem geht das nicht als PDF Anhang ?
          Habe die Info von jemanden aus dem Finanzamt. Grüsse

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            #20
            weiss jemand sicher ,dass Belege trotzdem in Kopie abgegeben werden müssen. ? KAP und.s.w. das ist ja total rückständig. Ausserdem geht das nicht als PDF Anhang ?
            Normalerweise reicht man Belege nur auf Anforderung des Finanzamts ein. Es gibt Ausnahmen, wie z. B. eine Erträgnisaufstellung bei ausländischen

            Kapitalerträgen. Belege kann man über die Belegnachreichung als PDF elektronisch übermitteln: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Hallo geht das auch direkt im elster Programm? scannen und senden ?
              Bin ein Kind der 1970 er und Mühe mich mit digitalen Prozessen. Danke ihr seit so hilfreich. freu freu

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                #22
                Hallo geht das auch direkt im elster Programm? scannen und senden ?
                Scannen geht nicht. Dafür braucht man einen Scanner, mit dem ein PDF-Dokument erzeugt werden kann. Andere Formate kann man bisher nicht hochladen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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