Zitat von Charlie24
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Getrennte Steuerergebnisse bei der Zusammenveranlagung
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Das kann ich nur unterstreichen: Oft ist alles sehr klar. Aber wenn die Fragestellung ernsthaft aufkommt, lohnt die Investition in ein kommerzielles Programm sehr schnell. Ich hatte in den letzten 10 Jahren zwar nur 2 Fälle, bei denen diese Optimierung etwas bewirkte. Aber die jeweilige Steuerersparnis von jeweils ein paar Hundert EUR waren die Investition von ca. 30 EUR wert. Gerade in diesen komplexen Grenzfällen ist es (zumindest für mich) nicht mehr möglich, die Auswirkungen aller Parameter auf den ersten Blick zu erfassen.
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Immerhin können das alle kommerziellen Steuerprogramme, jedenfalls die, die ich kenne. Wenn sich bei mir die Frage ernsthaft stellen würde,Es ist noch nicht mal möglich, durchzurechnen, ob die Einzelveranlagung vielleicht günstiger ist als die Zusammenveranlagung
was nicht der Fall ist, würde ich die paar Euro für ein kommerzielles Programm gern aufwenden. Bei Mein ELSTER wird das so schnell nicht
kommen, falls es denn überhaupt auf der Agenda steht.
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Daran glaub ich ehrlich gesagt nicht! Es ist noch nicht mal möglich, durchzurechnen, ob die Einzelveranlagung vielleicht günstiger ist als die Zusammenveranlagung.Zitat von I.R.S. Beitrag anzeigenCharlie24Mal sehen, ob so ein Feature bald ergänzt wird
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Meiner Meinung nach ist so eine "Zerlegung der Erstattung" auch gar nicht sinnvoll möglich. Mit kommerziellen Steuerprogrammen kann man in einer Art "Spielmodus" zwar testen, was bei einer Einzelveranlagung herauskäme (ohne alle Daten nochmal einzugeben), aber das wären dann normalerweise keine "anteiligen Erstattungen", sondern für die eine Person eine heftige Nachzahlung und für die andere eine (mehr oder weniger große) Erstattung (je nachdem, wie unterschiedlich hoch die Einkünfte sind). Dann freut man sich zwar, dass man mit einer Zusammenveranlagung insgesamt weniger Steuern zahlt als bei einer Einzelveranlagung, weiß aber trotzdem nicht, wie sich die "Zusammenveranlagungserstattung" auf die beiden Personen aufteilt - weil so eine Rechengröße meiner Meinung nach auch einfach gar keinen Sinn ergibt.
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Nein, das geht bisher nicht bzw. nur sehr mühselig, in dem du zwei weitere Erklärungen für die Einzelveranlagung anlegst.Ist das bei ElsterOnline möglich?
Bei meiner Frau und mir wird nach dem Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der jeweiligen Sonderausgaben aufgeteilt,
was bei größeren Unterschieden m. E. ohnehin gerechter ist als die Aufteilung nach dem Ergebnis von Einzelveranlagungen.
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Getrennte Steuerergebnisse bei der Zusammenveranlagung
Guten Tag,
meine Ehefrau und ich lassen uns zusammen veranlagen. Uns würde trotzdem interessieren, wie sich das Steuerergebnis aufteilt. Also beispielsweise bei einer Steuererstattung welcher Anteil davon auf mich entfällt und welcher Anteil auf meine Ehefrau. Ist das bei ElsterOnline möglich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Erfahrungen.
MfG
I.R.S.

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