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Rückerstattung der Kirchensteuer aus Kapitalerträgen (da Kirchenaustritt)

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    Rückerstattung der Kirchensteuer aus Kapitalerträgen (da Kirchenaustritt)

    Guten Tag,

    mir wurde für das Jahr 2020 die Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt, obwohl ich bereits 2019 aus der Kirche ausgetreten bin (das Kirchensteuermerkmal wurde meiner Bank scheinbar entweder nicht oder zu spät gemeldet). Nach Beratung mit meinem Berater meinte dieser, ich könnte die fälschlicherweise gezahlte Kirchensteuer über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen. Allerdings ist mir aktuell nicht klar, wo genau ich dies angeben muss.

    In der Anlage Sonderausgaben gibt es die Möglichkeit, Beträge der Kirchensteuer anzugeben. Sofern dies die korrekte Anlage für mein Anliegen ist, ist mir nicht klar, welche "Art der Leistung" ich anzugeben habe und ob ich für jeden Kapitalertrag den entsprechenden Betrag der Kirchensteuer separat aufzuführen habe.
    Hat jemanden einen Tipp für mich oder bereits eine ähnliche Situation erlebt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Vinni

    #2
    Die anrechenbaren Kirchensteuern sind in Anlage KAP zusammen mit den Kapitalerträgen einzutragen.

    In die Anlage Sonderausgaben gehören die nicht rein, lese bitte mal den dazugehörigen Text vollständig: "Kirchensteuer, soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde". Außerdem geht es dort nicht um Anrechnung / Erstattung gezahlter Kirchensteuer, sondern um den Sonderausgabenabzug.

    Ich darf schon fragen: Was hat das mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun ? Mit welchem Programm arbeitest Du wirklich ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,

      vielen Dank für deine Rückmeldung und den Hinweis, dass ich hier im falschen Unterforum bin (ich sitze natürlich an der Steuererklärung und das Problem betrifft ElsterOnline).
      Die Tücken der Steuererklärung scheinen ihren Tribut zu verlangen, deshalb die falsche Forenzuordnung, die ich zu entschuldigen bitte.

      Vielen Dank.
      Zuletzt geändert von Vinni92; 15.02.2021, 14:35.

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        #4
        Hallo,

        ich bin mir spontan nicht sicher, ob Elster das einfach so zulässt.
        Vielleicht kommt dann eine Fehlermeldung ala "Obwohl keine Kirchenmitgliedschaft eingetragen wurden Kirchensteuern erklärt" kommt.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Ich habe soeben die Anlage KAP hinzugefügt und diesen durchgeschaut. Da ich diese Anlage dieses Jahr zum ersten Mal in Anspruch nehme, ist mir nicht klar, in welchem Abschnitt er Anlage die Kapitalerträge (separat oder kumuliert?) anzugeben sind und wo ich die fehlerhaft eingezogene Kirchensteuer kenntlich machen kann.

          Mein Verständnis der Anlage ist, dass ich in Abschnitt 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (insbesondere Zeile 7, 8)die Kapitalerträge kumuliert anzugeben habe, den für Kapitalerträge in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag 4 - Sparer-Pauschbetrag einzutragen habe (Zeile 16, in welchem Fall ist Zeile 17 zu verwenden?), sowie Abschnitt 8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV entsprechend meiner Angaben aus Abschnitt 3 auszufüllen habe.

          Ist das so korrekt und führt es so zum von mir gewünschten Ergebnis, der Rückerstattung der Kirchensteuer?

          Vielen Dank!



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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich bin mir spontan nicht sicher, ob Elster das einfach so zulässt.
            Vielleicht kommt dann eine Fehlermeldung ala "Obwohl keine Kirchenmitgliedschaft eingetragen wurden Kirchensteuern erklärt" kommt.

            Stefan
            Oh ok, danke dir. Ich werden es auf jeden Fall versuchen, mein Bankberater war der Meinung, dass müsste so gehen.

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              #7
              Hallo,

              bitte nicht falsch verstehen, es geht ganz sicher so.
              Die Frage ist nur, ob Elster das plausibel findet, oder eben nicht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Und ob das ein übermittlungshindernder Hinweis oder lediglich ein "Nice-to-have-Hinweis" ist.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe das gleiche Problem wie Vinni92: Kirchensteuerabzug bei den Kapitalertägen trotz Kirchenaustritt bereits im Vorjahr. Meine Bank fragt die Kirchensteuermerkmale jährlich im August ab und das geänderte Merkmal gilt dann ab 1.1. des Folgejahres - so kam das zustande.
                  Auch bei mir kam in Elster die Meldung sinngemäß "Obwohl die Ehefrau kein Kirchenmitglied ist wurden Kirchensteuern erklärt".
                  Bei der vorläufigen Berechnung konnten die angegebenen Kirchensteuern nicht berücksichtigt wurden.
                  Für mich ist deshalb nicht klar, ob ich die Kirchensteuer nun zurück erhalte oder nicht?

                  Wie ist es bei Vinni92 im Steuerbescheid denn ausgegangen?

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                    #10
                    Zitat von Alydie Beitrag anzeigen
                    .....
                    Wie ist es bei Vinni92 im Steuerbescheid denn ausgegangen?
                    Das wissen wir im Anwenderforum nicht, da es keine weiteren Meldungen vom Vinni92 gab.

                    Tschüß

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                      #11
                      Ich hatte das vor ein paar Jahren auch so durchgemacht. Es hat im Endeffekt funktioniert.

                      Wenn ich mich recht erinnere, kam zuerst ein falscher Bescheid. Ich hab dann bei der Sachbearbeiterin angerufen und es erklärt. Sie hat dann eine Korrektur veranlasst. Kurz darauf kam schon der berichtigte Bescheid.

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