Guten Tag,
mir wurde für das Jahr 2020 die Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt, obwohl ich bereits 2019 aus der Kirche ausgetreten bin (das Kirchensteuermerkmal wurde meiner Bank scheinbar entweder nicht oder zu spät gemeldet). Nach Beratung mit meinem Berater meinte dieser, ich könnte die fälschlicherweise gezahlte Kirchensteuer über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen. Allerdings ist mir aktuell nicht klar, wo genau ich dies angeben muss.
In der Anlage Sonderausgaben gibt es die Möglichkeit, Beträge der Kirchensteuer anzugeben. Sofern dies die korrekte Anlage für mein Anliegen ist, ist mir nicht klar, welche "Art der Leistung" ich anzugeben habe und ob ich für jeden Kapitalertrag den entsprechenden Betrag der Kirchensteuer separat aufzuführen habe.
Hat jemanden einen Tipp für mich oder bereits eine ähnliche Situation erlebt?
Vielen Dank und viele Grüße
Vinni
mir wurde für das Jahr 2020 die Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt, obwohl ich bereits 2019 aus der Kirche ausgetreten bin (das Kirchensteuermerkmal wurde meiner Bank scheinbar entweder nicht oder zu spät gemeldet). Nach Beratung mit meinem Berater meinte dieser, ich könnte die fälschlicherweise gezahlte Kirchensteuer über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen. Allerdings ist mir aktuell nicht klar, wo genau ich dies angeben muss.
In der Anlage Sonderausgaben gibt es die Möglichkeit, Beträge der Kirchensteuer anzugeben. Sofern dies die korrekte Anlage für mein Anliegen ist, ist mir nicht klar, welche "Art der Leistung" ich anzugeben habe und ob ich für jeden Kapitalertrag den entsprechenden Betrag der Kirchensteuer separat aufzuführen habe.
Hat jemanden einen Tipp für mich oder bereits eine ähnliche Situation erlebt?
Vielen Dank und viele Grüße
Vinni
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