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Steuerberater ja ..nein?

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    Steuerberater ja ..nein?

    Hallo zusammen, habe bis dato meine Steuererklärung mit Elsterformular gemacht. Das hatte auch immer gut geklappt. Nun muß ich, wie alle anderen, auf Elster Online umsteigen.

    Habe ausser Riester, ein wenig Haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeitskleidung nix abzusetzen, zumindest mein ich das. Bin seit 01.05.2020 in Altersteilzeit und muß dieses Jahr steuern nach zahlen überlege ob es Sinn macht einen Steuerberater meine Erklärung machen zu lassen in der Hoffnung nicht nachzahlen zu müssen . Was meint Ihr?

    #2
    Zaubern können Steuerberater nicht. Vielleicht findet ein Steuerberater irgendwo bei dir noch eine Werbungskostenposition, die du selbst bisher

    übersehen hast, sehr wahrscheinlich ist das nicht. Wenn du bisher mit ElsterFormular übermittelt hast, dann kennst du ja sicher die Exportmöglichkeit

    nach Mein ELSTER, die den Übergang zu der Webanwendung erheblich erleichtert: https://forum.elster.de/anwenderforu...ch-mein-elster

    Mit dem Export werden auch die bei der Webanwendung häufigen Anfängerfehler vermieden, wie etwa das Weglassen der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von hurricane65 Beitrag anzeigen
      Bin seit 01.05.2020 in Altersteilzeit und muß dieses Jahr steuern nach zahlen überlege ob es Sinn macht einen Steuerberater meine Erklärung machen zu lassen in der Hoffnung nicht nachzahlen zu müssen . Was meint Ihr?
      Hallo hurricane65,

      falls es eine Erstattung wird, musst du dann natürlich den Steuerberater davon bezahlen, wenn du es selber machst, bleibt Sie dir erhalten.

      Tschüß

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        #4
        Was noch dazukommt:
        Die "einfacheren" Fälle bearbeitet das "Personal" und es wird normal abgerechnet.

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          #5
          Also ich habe die Erfahrung gemacht das wenn man sich selbst damit beschäftigt, evtl. sogar das ein oder andere mehr findet als ein Steuerbeuerberater.
          Ich war eigentlich grundsätzlich mit unserem Berater immer sehr zufrieden. Da er aber vor einem Jahr in Rente ging mache ich unsere Erklärung nun das zweite Jahr selbst. Dabei sind mir 2-3Punkte aufgefallen die ich ergänzen konnte. Hier ist das Internet etc. natürlich sehr hilfreich (YouTube tutorials zu Steuertipps und Mein Elster. Es gibt diverse Pauschalen etc. die man ansetzen kann (Kontoführungsgebühr/ Spenden etc).
          Darüberhinaus ist gerade bei Fragen zum korrekten eintragen dieses Forum hier sehr hilfreich!
          Wichtig ist wie oben schon beschrieben das du alle Anlagen die du benötigst auch anfügst.

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            #6
            Kontoführungsgebühr ja, Spenden nein. Woher hast Du diese Info und wie lautet die ?

            Ich will den steuerberatenden Berufen jetzt nicht das Wort reden, aber manchmal hat es schon seinen Grund, dass Jemand eine mehrjährige Ausbildung und Prüfung machen musste und eine Pflicht-Haftpflichtversicherung hat im Gegensatz zu dem einen oder anderen obskuren Elaborat im Internet, das häufig dann auch nicht aktuell ist.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Das will ich auch nicht....und in sehr vielen Fällen macht das sicher Sinn. Ob das bei jedem sein muss (gerade wenn keine Besonderheiten vorliegen) muss man selbst entscheiden.
              Bzgl. der Spenden hab ich mich vielleicht etwas Falsch ausgedrückt. Eine offizielle Pauschale gibt es hier nicht. Sagen wir mal so. Man kann eine gewisse Summe angeben die in aller Regel vom FA nicht geprüft wird. Man spendet ja diverse Kleinsummen wo man keine Quittung erhält (Kirche, Türsammlungen etc.).
              Spendet man natürlich solche Kleinsummen nicht, wäre eine Angabe von Spenden nicht korrekt.
              Zuletzt geändert von HEPHHEPH; 17.02.2021, 11:36.

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                #8
                Ich sag mal so: Bei wesentlichen Änderungen an den steuerlichen Verhältnissen kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst einen Steuerberater in Anspruch

                zu nehmen. Zu solchen Änderungen rechne ich z. B., wenn jemand ein vermietetes Objekt geerbt hat und vorher nie Vermietungseinkünfte erklärt hat.

                Einen Übergang in Altersteilzeit würde ich jetzt nicht zum Anlass nehmen, zum Steuerberater zu gehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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