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ESt2020 - Abbruch-Hinweis 07018 / Hinweis zu Vorsorgeaufwand

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    ESt2020 - Abbruch-Hinweis 07018 / Hinweis zu Vorsorgeaufwand

    Hallo Zusammen,

    ich nutze erstmals Mein Elster für die EStE (vorher ElsterFormular) und komme zu keiner Steuerberechnung. Diese scheitert an ABH 07018 zu der ich aber keine Erklärung finde. Hat jemand ähnliches Problem bzw. kennt jemand diese Meldung ?

    Zudem habe ich ein Problem bei der Anlage Vorsorgeaufwand - bei 8 - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen müsste ich m.E. ein "Ja" eingeben, da ich den Anspruch habe und auch entsprechende Eintragungen in diversen Zeilen habe.
    Wähle ich "keine Angabe", was ggf. einem "Ja" gleich käme, meckert Mein Elster und gibt eine Fehlermeldung aus.
    Wähle ich "keine Angabe" und setze bspw. einen Haken in Zeile 52, was m.E. falsch ist, gibt es keinen Fehler mehr, aber einen Hinweis, der später beim Versuch, die Steuerberechnung durchzuführen auch so ausgewiesen wird.
    Ich habe schon einmal versucht, bspw. Zeile 45 leer zu lassen, weil ich es in einem Unterforum gelesen habe, aber das funktioniert nicht.
    Ggf. hängt es auch mit dem ABH 07018 zusammen ?!?

    Vielen Dank vorab und viele Grüße


    #2
    Warum genau musst du auf Seite 8 der Anlage Vorsorgeaufwendungen Angaben machen ?

    Die Auswahl Keine Angabe bedeutet jedenfalls nicht Ja.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, mein Fehler ! Habe die Seite 8 herausgenommen und somit auch den Hinweis beseitigt. Danke!

      Der Abbruch Hinweis bei der Steuerberechnung besteht allerdings nach wie vor.

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        #4
        Wenn sich in der Steuerberechnung selbst kein Texthinweis findet, ist die Fehlersuche schwierig und ein wenig Glückssache.

        Wie man vorgehen kann, ist hier beispielhaft beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-hinweis-07874
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank !! Den Rat direkt gefolgt und wahllos Anlage "KAP" gelöscht und nun funktioniert die Steuerberechnung. Nun weiß ich zumindest, dass es irgendwie damit zusammenhängt, denn es wurde leider keine Erläuterung zum ABH gegeben.

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            #6
            Nun weiß ich zumindest, dass es irgendwie damit zusammenhängt, denn es wurde leider keine Erläuterung zum ABH gegeben.
            Wenn du bekanntgeben würdest, in welchen Zeilen der Anlage KAP Eintragungen erfolgt sind, lässt sich die genaue Fehlerursache vielleicht

            finden. Die Anlage KAP muss der Steuererklärung nur in Ausnahmefällen beigefügt werden, z. B bei Kapitaleinkünften im Ausland, falscher

            Aufteilung des Sparer-Pauschbetrags auf verschiedene Banken, Erstattungszinsen oder auch Verlustverrechnungen über mehrere Depots.

            Vielleicht ist die Beifügung der Anlage KAP ja entbehrlich oder man kann die Erklärung inhaltlich vereinfachen.

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich hatte negative Kapitalerträge (ohne KapESt Abzug) in Zeile 7 eingetragen.
              Wenn ich diese nun in Zeile 18 + 23 eintrage funktioniert die Berechnung der Steuer...aber ob sie da richtig sind ?!? Sie werden aber in der Berechnung nicht mit aufgeführt. Hatte erwartet, dass sie zumindest vorgetragen werden könnten (verrechenbar mit andern EK sind sie sicherlich nicht)

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                #8
                Verrechenbar mit anderen positiven Einkünften sind negative Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht, das ist richtig.

                Verluste aus Aktienverkäufen dürfen außerdem nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

                Hast du Depots bei verschiedenen Banken ? Wenn nicht, dann lässt man die Verluste im Verrechnungstopf der depotführenden Bank.

                Die trägt die Verluste dann selbst in das nächste Jahr vor. Hier kannst du nachlesen, wie das System funktioniert:

                https://www.ecovis.com/duesseldorf-k...ng-beantragen/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von AndreM Beitrag anzeigen
                  Ich hatte negative Kapitalerträge (ohne KapESt Abzug) in Zeile 7 eingetragen.
                  Und die kommen wo her? Aus der Steuerbescheinigung der Bank?

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Und die kommen wo her? Aus der Steuerbescheinigung der Bank?
                    Ja, aus einer Steuerbescheinigung.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von AndreM Beitrag anzeigen

                      Ja, aus einer Steuerbescheinigung.
                      Kommt mir seltsam vor. Verluste, die nicht mit Erträgen verrechnet werden können, landen im internen Verlustverrechnungstopf. Dieser wird genullt, wenn fristgerecht eine Verlustbescheinigung beantragt wird, aber dann steht in Zeile 7 eine Null und der nicht ausgeglichene Verlust in Zeile 12/13.
                      Es handelt sich doch um die Jahressteuerbescheinigung einer deutschen Bank?

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Kommt mir seltsam vor. Verluste, die nicht mit Erträgen verrechnet werden können, landen im internen Verlustverrechnungstopf. Dieser wird genullt, wenn fristgerecht eine Verlustbescheinigung beantragt wird, aber dann steht in Zeile 7 eine Null und der nicht ausgeglichene Verlust in Zeile 12/13.
                        Es handelt sich doch um die Jahressteuerbescheinigung einer deutschen Bank?
                        Nein sorry, kein deutsches Bankinstitut. Die negativen Kapitalerträge resultieren aus einer vorzeitig ausgezahlten Lebensversicherung.

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                          #13
                          Ich gehe stillschweigend davon aus, dass es sich um Kapitalerträge handelt, die mit Abgeltungssteuer zu versteuern sind, also Auszahlung ab 60/62 und Laufzeit über 12 Jahre nicht erfüllt ist, bleibt nur noch die Frage, ob sie der inländischen Abgeltungsbesteuerung unterlagen.

                          Dafür spricht, dass im Falle eines positiven Ertrages der Versicherer hätte Abgeltungssteuer einbehalten müssen. Dann gehört der Verlust aber nicht als negative Zahl in Zeile 7, sondern als nicht ausgeglichener Verlust in 12 und in 7 die Null.

                          Oder man verneint den inländischen Steuerabzug, dann kommt der negative Betrag in Zeile 18 und der positive in 22.
                          ​​​​​
                          Zuletzt geändert von multi; 18.02.2021, 12:31.

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