Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Bescheidbekanntgabe in elektr. Form - sonst keine Berechnungen möglich
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Hallo, ich bekomme den oben dargestellten Hinweis, und bevor ich das irgendwie nicht hin bekomme, kann ich keine Berechungen machen.
Als Fehlerquelle werden 2 Sachen angegeben:
1. 1 - Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG)
2. 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
Alles was ich tue hat nicht geholfen. Zum Verzweifeln diese Fehlersucherei. Wie in einem Escape-Room, nur doofer!
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Hallo, ich bekomme den oben dargestellten Hinweis, und bevor ich das irgendwie nicht hin bekomme, kann ich keine Berechnungen machen.
dann nervt er dich nicht mehr. Ausblenden kann man den nämlich nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von 1320143 Beitrag anzeigenDanke + O.k., aber: wenn ich den Bescheid digital haben möchte, müsste das doch auch funktionieren.
Er dürfte aber weder die Berechnung noch die Übermittlung verhindern. Und zum Probieren könntest du einfach mal auf Papierbescheid zurück stellen. Wenn du dann immer noch Fehler hast, liegt es nicht an der Bescheidbekanntgabe, wenn sie dann weg sind, du mit elektronischer Bekanntgabe dann wieder nicht rechnen oder übermitteln kannst, hast du einen Bug gefunden.
Aber das hat Charlie ja alles schon gesagt.
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Bei mir funktioniert die Steuerberechnung, gleich was ich da auswähle. Versenden könnte ich ebenfalls. Nur der Hinweis lässt sich nicht wegklicken.
Warum sollte das bei dir anders sein ? Wenn die Steuerberechnung bei dir nicht funktioniert, hat das andere Gründe.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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