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Bescheidbekanntgabe in elektr. Form - sonst keine Berechnungen möglich

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    Bescheidbekanntgabe in elektr. Form - sonst keine Berechnungen möglich

    Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).

    #2
    Hallo, ich bekomme den oben dargestellten Hinweis, und bevor ich das irgendwie nicht hin bekomme, kann ich keine Berechungen machen.
    Als Fehlerquelle werden 2 Sachen angegeben:
    1. 1 - Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebens­partner(in) A nach dem LPartG)

    2. 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart

    Alles was ich tue hat nicht geholfen. Zum Verzweifeln diese Fehlersucherei. Wie in einem Escape-Room, nur doofer!

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      #3
      Hallo, ich bekomme den oben dargestellten Hinweis, und bevor ich das irgendwie nicht hin bekomme, kann ich keine Berechnungen machen.
      Wie kommst du darauf ? Das ist ein Hinweis, sonst nichts ! Da musst du nichts tun. Wenn du ihn weg haben willst, stelle auf den Papierbescheid um,

      dann nervt er dich nicht mehr. Ausblenden kann man den nämlich nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke + O.k., aber: wenn ich den Bescheid digital haben möchte, müsste das doch auch funktionieren. 'Ausschalten' ist eine eine Alternative, aber so hinkriegen, dass es doch geht, das war mein und auch der Willle der Programmierer! Back to the roots !?!?

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          #5
          Zitat von 1320143 Beitrag anzeigen
          Danke + O.k., aber: wenn ich den Bescheid digital haben möchte, müsste das doch auch funktionieren.
          Natürlich, deswegen ist es ja nur ein Hinweis, den du beachten sollst, und wenn du ihn zur Kenntnis genommen hast, hakst du ihn mental ab. Ausblenden lässt er sich leider nicht, genausowenig wie die Ansage im Zug beim Aussteigen an manchen Bahnhöfen, dass du den Abstand zwischen Zug und Bahnsteigkante beachten sollst.

          Er dürfte aber weder die Berechnung noch die Übermittlung verhindern. Und zum Probieren könntest du einfach mal auf Papierbescheid zurück stellen. Wenn du dann immer noch Fehler hast, liegt es nicht an der Bescheidbekanntgabe, wenn sie dann weg sind, du mit elektronischer Bekanntgabe dann wieder nicht rechnen oder übermitteln kannst, hast du einen Bug gefunden.

          Aber das hat Charlie ja alles schon gesagt.

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            #6
            Bei mir funktioniert die Steuerberechnung, gleich was ich da auswähle. Versenden könnte ich ebenfalls. Nur der Hinweis lässt sich nicht wegklicken.

            Warum sollte das bei dir anders sein ? Wenn die Steuerberechnung bei dir nicht funktioniert, hat das andere Gründe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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