Hallo,
ich bitte um Hilfe, da ich nicht genau weiß, wie ich das in dem Vordruck einzutragen habe. Bis 2018 wurde meine Steuererklärung über 20 Jahre von einem Steuerberater erledigt, seit 2019 mache ich das selber.
Ich habe eine Nebengewerbe und entsprechende Gerätschaft in der Abschreibung, dazu nutze ich seit 2019 die Abschreibungstabelle in Elster, ich nutze keine andere Software.
Nun habe ich folgendes Problem (der Einfachheit halber mit runden Zahlen und "geradem Datum" dargestellt):
Ein Gerät wurde am 02.01.2017 für 1.000 EUR verkauft, Abschreibung über 5 Jahre mit jährlich also 200,00 EUR.
Der Buchwert zum 31.12.2019 betrug also noch 400,00 EUR. Im Mai 2020 wurde das Gerät für 750 EUR verkauft, die 750 EUR habe ich als Bareinnahme beim erzielten Einkommen mit
reingenommen.
Was mir nun nicht klar ist - wie muss ich in der Abschreibung verfahren? Muss ich als Abschreibungsbetrag in der Tabelle 5/12 (also Januar bis Mai) mit dann 83,33 EUR noch eintragen? Und was kommt in die Spalte für den Buchwert 31.12.2020? Da müsste ja dann "0" eingetragen werden, wenn das Gerät nicht mehr da ist, oder?
Verstehe ich es richtig, dass ich den Gegenstand quasi bis Mai noch abschreiben kann (83,33 EUR) und dann bei Buchwert 31.12.2020 "0" reinschreibe, der "Rest" von 400 EUR quasi dadurch abgegolten ist, dass ich ihn "gewinnbringend" mit 750 EUR verkauft habe? Oder muss ich nur die Differenz von (Buchwert) 400 zu (Verkaufspreis) 750 EUR beim erzielten Einkommen mit 350 EUR angeben?
Die Felder "Abgang" haben für mich in so einem Fall keine Bedeutung, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Johann
ich bitte um Hilfe, da ich nicht genau weiß, wie ich das in dem Vordruck einzutragen habe. Bis 2018 wurde meine Steuererklärung über 20 Jahre von einem Steuerberater erledigt, seit 2019 mache ich das selber.
Ich habe eine Nebengewerbe und entsprechende Gerätschaft in der Abschreibung, dazu nutze ich seit 2019 die Abschreibungstabelle in Elster, ich nutze keine andere Software.
Nun habe ich folgendes Problem (der Einfachheit halber mit runden Zahlen und "geradem Datum" dargestellt):
Ein Gerät wurde am 02.01.2017 für 1.000 EUR verkauft, Abschreibung über 5 Jahre mit jährlich also 200,00 EUR.
Der Buchwert zum 31.12.2019 betrug also noch 400,00 EUR. Im Mai 2020 wurde das Gerät für 750 EUR verkauft, die 750 EUR habe ich als Bareinnahme beim erzielten Einkommen mit
reingenommen.
Was mir nun nicht klar ist - wie muss ich in der Abschreibung verfahren? Muss ich als Abschreibungsbetrag in der Tabelle 5/12 (also Januar bis Mai) mit dann 83,33 EUR noch eintragen? Und was kommt in die Spalte für den Buchwert 31.12.2020? Da müsste ja dann "0" eingetragen werden, wenn das Gerät nicht mehr da ist, oder?
Verstehe ich es richtig, dass ich den Gegenstand quasi bis Mai noch abschreiben kann (83,33 EUR) und dann bei Buchwert 31.12.2020 "0" reinschreibe, der "Rest" von 400 EUR quasi dadurch abgegolten ist, dass ich ihn "gewinnbringend" mit 750 EUR verkauft habe? Oder muss ich nur die Differenz von (Buchwert) 400 zu (Verkaufspreis) 750 EUR beim erzielten Einkommen mit 350 EUR angeben?
Die Felder "Abgang" haben für mich in so einem Fall keine Bedeutung, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Johann
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